- Wie geht es mit dem Namen des Stadions nach Ablauf des Vertrages mit der Berliner Primus Immobilien AG weiter?
- Welche Maßnahmen konnten mit den finanziellen Mitteln des Investors bisher umgesetzt werden?
- Ist in der Verwaltung angedacht, klare Leitlinien für die zukünftige Kooperation mit Investoren im sportlichen Bereich zu erarbeiten.
Herr Tuttlies antwortet wie folgt:
Zu 1.:
Vorangestellt sei, dass die Hansestadt Stralsund mit dem
Verein FC Pommern Stralsund eine Vereinbarung zur Übertragung der Namensrechte
getroffen hat. Nach Auskunft des Vereins findet am 24.05.2018 ein
Beratungstermin mit der Firma PRIMUS Immobilien AG statt, welcher dazu dient,
die weitere Kooperation abzustimmen.
Je nach Ausgang dieser Entscheidungsfindung kann durch den
Verein oder seinen Rechtsnachfolger die Verlängerung der immateriellen
Zuwendung, der Berechtigung zur Nutzung des Namensrechtes, beantragt werden,
analog zum Antrag vom 20.06.2014. Dieser würde über die zuständige Abteilung
Schule, Sport und ZGM geprüft und bei Vorlage aller Voraussetzungen der
Bürgerschaft erneut als Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt werden.
Gibt es keinen neuen Antrag, endet die Vereinbarung zur
Nutzung des Namensrechtes. Die Stadionbeschilderung wird zurück gebaut. Das
Stadion wird unter seinem alten Namen geführt.
Zu 2.:
In Abstimmung mit der Hansestadt Stralsund wurde gemäß
Zuwendungsbescheid vom 28.04.2015, Nebenbestimmungen zu Nr. 1, ein Drittel der
durch den FC Pommern erzielten Sponsoringeinnahmen für erforderliche und
nachfolgend benannte Maßnahmen an städtischen Sportstätten eingesetzt:
·
Im ersten Jahr die Erneuerung des Außenzauns der Primus Immobilien
Arena an der Seite zum Landgericht.
·
Im zweiten Jahr die Ausbesserung und die Beseitigung von
Unfallgefahren der Treppen im Bereich Sitztraversen in der Primus Immobilien
Arena.
·
In diesem Jahr die Erneuerung des Außenzauns des
Paul-Greifzu-Stadions an der Barther Straße zwischen dem Gehweg und dem
Parkplatz inkl. Einfahrtstor.
Zu 3.:
Die Abteilung für Schule, Sport und ZGM als zuständige
Abteilung der Verwaltung der Hansestadt Stralsund unterstützt Sportvereine im
Rahmen der kommunalrechtlichen Möglichkeiten bei Kooperationen mit Sponsoren.
Die im Rahmen der Umbenennung des Stadions der Freundschaft zur Primus
Immobilien Arena erarbeiteten Voraussetzungen für Sponsoren, welche auch durch
die Beschlussfindung der Bürgerschaft bestätigt wurden, finden grundsätzlich
auch bei anderen Sponsoringverhältnissen, welche die Belange der Hansestadt
berühren, Anwendung, z.B. Werbetafeln im Paul-Greifzu-Stadion.
Die verschiedenen Möglichkeiten von Kooperationen zwischen
Vereinen und Sponsoren sind vielfältig und erfordern, wie am Beispiel der
Umbenennung deutlich wurde, zum Teil ein gewisses Mindestmaß an Flexibilität,
wenn nicht sogar Kreativität der Verwaltung, um zum Zwecke der Sportförderung
und zur Unterstützung der Eigeninitiative der Vereine eine für alle Parteien
tragbare Lösung zu erarbeiten.
Zurzeit sind solche Leitlinien nicht angedacht. Bisher sind
weitere Investorenanfragen nicht aufgetreten. Nur an einzelnen Standorten, wo
wie in diesem Fall die Nutzung nur durch einen Sportverein erfolgt, sind klare
Regelungen möglich. Diese Prüfung erfolgt wie soeben dargestellt immer im
Einzelfall.
Soweit von der Bürgerschaft gewünscht, wird von der
Verwaltung selbstverständlich ein Vorschlag für Leitlinien erarbeitet. Bisher
jedoch hat sich gezeigt, dass jede Initiative der Vereine ein individuelles
Verfahren gefordert hat.
Frau von Allwörden hat keine weiteren Fragen und zieht die
beantragte Aussprache zurück.