Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

 

  1. Wie geht es mit dem Namen des Stadions nach Ablauf des Vertrages mit der Berliner Primus Immobilien AG weiter?

 

  1. Welche Maßnahmen konnten mit den finanziellen Mitteln des Investors bisher umgesetzt werden?

 

 

  1. Ist in der Verwaltung angedacht, klare Leitlinien für die zukünftige Kooperation mit Investoren im sportlichen Bereich zu erarbeiten.

 

Herr Tuttlies antwortet wie folgt:

 

Zu 1.:

Vorangestellt sei, dass die Hansestadt Stralsund mit dem Verein FC Pommern Stralsund eine Vereinbarung zur Übertragung der Namensrechte getroffen hat. Nach Auskunft des Vereins findet am 24.05.2018 ein Beratungstermin mit der Firma PRIMUS Immobilien AG statt, welcher dazu dient, die weitere Kooperation abzustimmen.

 

Je nach Ausgang dieser Entscheidungsfindung kann durch den Verein oder seinen Rechtsnachfolger die Verlängerung der immateriellen Zuwendung, der Berechtigung zur Nutzung des Namensrechtes, beantragt werden, analog zum Antrag vom 20.06.2014. Dieser würde über die zuständige Abteilung Schule, Sport und ZGM geprüft und bei Vorlage aller Voraussetzungen der Bürgerschaft erneut als Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Gibt es keinen neuen Antrag, endet die Vereinbarung zur Nutzung des Namensrechtes. Die Stadionbeschilderung wird zurück gebaut. Das Stadion wird unter seinem alten Namen geführt.

 

Zu 2.:

In Abstimmung mit der Hansestadt Stralsund wurde gemäß Zuwendungsbescheid vom 28.04.2015, Nebenbestimmungen zu Nr. 1, ein Drittel der durch den FC Pommern erzielten Sponsoringeinnahmen für erforderliche und nachfolgend benannte Maßnahmen an städtischen Sportstätten eingesetzt:

 

·         Im ersten Jahr die Erneuerung des Außenzauns der Primus Immobilien Arena an der Seite zum Landgericht.

 

·         Im zweiten Jahr die Ausbesserung und die Beseitigung von Unfallgefahren der Treppen im Bereich Sitztraversen in der Primus Immobilien Arena.

 

·         In diesem Jahr die Erneuerung des Außenzauns des Paul-Greifzu-Stadions an der Barther Straße zwischen dem Gehweg und dem Parkplatz inkl. Einfahrtstor.

 

Zu 3.:

Die Abteilung für Schule, Sport und ZGM als zuständige Abteilung der Verwaltung der Hansestadt Stralsund unterstützt Sportvereine im Rahmen der kommunalrechtlichen Möglichkeiten bei Kooperationen mit Sponsoren. Die im Rahmen der Umbenennung des Stadions der Freundschaft zur Primus Immobilien Arena erarbeiteten Voraussetzungen für Sponsoren, welche auch durch die Beschlussfindung der Bürgerschaft bestätigt wurden, finden grundsätzlich auch bei anderen Sponsoringverhältnissen, welche die Belange der Hansestadt berühren, Anwendung, z.B. Werbetafeln im Paul-Greifzu-Stadion.

 

Die verschiedenen Möglichkeiten von Kooperationen zwischen Vereinen und Sponsoren sind vielfältig und erfordern, wie am Beispiel der Umbenennung deutlich wurde, zum Teil ein gewisses Mindestmaß an Flexibilität, wenn nicht sogar Kreativität der Verwaltung, um zum Zwecke der Sportförderung und zur Unterstützung der Eigeninitiative der Vereine eine für alle Parteien tragbare Lösung zu erarbeiten.

 

Zurzeit sind solche Leitlinien nicht angedacht. Bisher sind weitere Investorenanfragen nicht aufgetreten. Nur an einzelnen Standorten, wo wie in diesem Fall die Nutzung nur durch einen Sportverein erfolgt, sind klare Regelungen möglich. Diese Prüfung erfolgt wie soeben dargestellt immer im Einzelfall.

Soweit von der Bürgerschaft gewünscht, wird von der Verwaltung selbstverständlich ein Vorschlag für Leitlinien erarbeitet. Bisher jedoch hat sich gezeigt, dass jede Initiative der Vereine ein individuelles Verfahren gefordert hat.

 

Frau von Allwörden hat keine weiteren Fragen und zieht die beantragte Aussprache zurück.