Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

 1.
Für das in Knieper Nord östlich der Prohner Straße und der Parower Chaussee gelegene Gebiet, welches neben den Flächen des ehemaligen Betriebsstandortes der Entsorgungs GmbH auch Flächen der Kleingartenanlage „Erholung und Frieden“ umfasst, soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.

Das ca. 4,7 ha große Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Kleingartenanlage „Erholung und Frieden“, im Südosten durch den Garagenkomplex der Heinrich-Mann-Straße, im Südwesten durch das Blockheizkraftwerk und Gewerbebetriebe der Prohner Straße und im Westen durch die Parower Chaussee.

Es umfasst die Flurstücke bzw. Anteile der Flurstücke:

 53/2, 68/1, 69/3, 69/4, 69/5, 70/1, 70/4, 70/5, 71/1, 71/2, 71/3, 73, 74, 75, 76  der Flur 2, sowie 39/4, 40/1, 40/32, 40/35, 71/6 der Flur 3 Gemarkung Stralsund.   

 

2.
Für den Bebauungsplan wird folgendes Planungsziel angestrebt:

Das Gebiet soll als Wohnungsbaustandort vorrangig für den Einfamilienhausbau entwickelt werden. Die neu zu ordnende Verkehrserschließung des Gebietes soll vom Kreisel der Prohner Straße/ Parower Chaussee erfolgen. 

 

3.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit dem Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 8.5.1999, AZ. 512.111-05.000 soll für eine ca. 6 ha große Teilfläche östlich der Prohner Straße, Höhe Zentralfriedhof geändert werden. Der im Flächennutzungsplan bisher als gemischte Baufläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellte Änderungsbereich soll nun als Wohnbaufläche und der als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellte Bereich als gemischte Baufläche dargestellt werden.

Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan ist ebenfalls zu ändern. 

 

4.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Dr. Zabel erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Entschädigungsleistung an die betroffenen Kleingärtner.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow gibt bekannt, dass eine Entschädigungsleistung noch nicht abschließend erfolgt ist.

Auf Nachfrage von Herrn Riedel führt der Oberbürgermeister aus, dass die Hansestadt in Abhängigkeit von Investoren agiert, wobei dieses Verfahren bei zukünftigen Planungen überdacht wird.

 

Herr Dr. Zabel und Herr Philippen verwehren die Zustimmungen zu der Vorlage B 0051/2017.

 

Der Präsident lässt über die Vorlage B 0051/2017 wie folgt abstimmen: 


Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt