TOP Ö 12.4: Erschließungsvertrag zur Sicherung der landseitigen Erschließung im Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Hansestadt Stralsund (Schwedenschanze am ehemaligen Militärhafen)
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt dem Abschluss des
Erschließungsvertrages zwischen der Hansestadt Stralsund und der
Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH nach Maßgabe des anliegenden Vertragsentwurfs
(Anlage 1) zu.
Ohne Wortmeldungen wird folgender
Beschluss gefasst: