Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die „Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der
Hansestadt Stralsund“ (Straßensondernutzungssatzung) soll dahin gehend geändert
werden, dass für das Aufstellen von Werbeschildern, sogenannte „Kundenstopper“
einschließlich mobiler Fahrradständer mit Werbung für die Leistungsstätte
festgelegt wird, in welchem Maße diese in den Gehweg bzw. Straßenraum
hineinragen dürfen.
Herr van Slooten begründet den Antrag zur Änderung der Satzung dahingehend, dass der Rettungsdienst Schwierigkeiten hat, problemlos durch die Fußgängerzone im Falle eines Einsatzes zu gelangen. Der Fraktionsvorsitzende sieht in diesem Antrag eine zeitnahe Lösung, um bei der geschilderten Problematik Abhilfe zu schaffen und um die Sicherheit der Stralsunder Bürger/innen zu gewährleisten.
Herr Bauschke erkennt aufgrund der vorhandenen Regelung in der Straßensondernutzungssatzung keinen Handlungsbedarf. Er befürwortet eine konsequente Durchsetzung der erlassenen Bescheide auf der rechtlichen Grundlage der bisherigen Satzung.
Herr Suhr erkundigt sich nach der Notwendigkeit dieses Antrages aus der Sicht der Verwaltung.
Der Oberbürgermeister führt aus, dass regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, wobei die Wirkung dieser übersichtlich ist. Dennoch entsteht bei ihm nicht der Eindruck, dass die vorhandenen Hindernisse den Rettungsdienst nachhaltig beeinträchtigen.
Herr Paul lässt über den Antrag AN 0032/2018 wie folgt abstimmen: