Herr Tuttlies erläutert die Verfahrensweise bei der Schulplatzvergabe.

 

Der Schulträger, die Hansestadt Stralsund, fordert die Eltern Anfang Oktober des Vorjahres auf, ihre Kinder für das erste Schuljahr anzumelden. Dies erfolgt über die Medien wie zum Beispiel die Ostseezeitung, Homepage u.ä., außerdem werden die Eltern schriftlich aufgefordert, ihre Kinder anzumelden. Die Grundlage dafür ist das Einwohnermelderegister. Die Eltern haben neben der schriftlichen Form und der Onlineanmeldung auch die Möglichkeit, ihre Kinder an einem Tag im Oktober persönlich in der jeweiligen Grundschule anzumelden. Die Frist für alle Anmeldungen ist Ende Oktober des Vorjahres. Die Eltern, die ihre Kinder nicht fristgerecht angemeldet haben, werden vom Schulträger gemahnt mit einer zweimaligen Fristsetzung. Sollte dennoch keine Anmeldung erfolgt sein, setzt das Staatliche Schulamt Zwangsgelder fest.

 

Der Landkreis Vorpommern-Rügen erhält im Anschluss die Liste für die anstehenden Einschulungsuntersuchungen, diese erfolgen im Zeitraum Dezember bis März. Das Staatliche Schulamt legt fest, ob Förderbedarfe bestehen und prüft die Rückstellungsanträge.

 

Herr Tuttlies weist auf die freie Schulwahl in Mecklenburg-Vorpommern hin, die lediglich ihre Grenzen in der Kapazität findet. Die Schulen in Stralsund sind besonders beliebt, daher müssen entsprechende Umlenkungen erfolgen. Das ausschließliche Kriterium für die Umlenkung ist die Wohnortnähe. Härtefälle wie z.B. medizinische Aspekte können ebenfalls eine entsprechende Schulwahl rechtfertigen. Die Erst- und Zweitwünsche werden in der Regel berücksichtigt. Die Schulleiter treffen im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die entsprechenden Umlenkungen.

 

Herr Tuttlies erläutert, dass der Übergang in die 5. Klasse sowie der Übergang in die 7. Klasse nahezu identisch ist. Die Eltern werden durch die Schulen aufgefordert, die Erst- und Zweitwünsche bis Ende Februar mitzuteilen. Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich. Die säumigen Eltern werden über die Schulen gemahnt, in der Regel liegen alle Informationen bis Ende Februar bzw. Anfang März vor. Im März ermitteln die Schulträger entsprechende Umlenkungen, sollten Überkapazitäten bestehen.

 

Herr Tuttlies teilt mit, dass die Wünsche der Eltern, sofern dies möglich ist, auch Berücksichtigung finden. Bis zu diesem Jahr bestanden in den Schulen immer Restkapazitäten, aktuell bestehen diese jedoch nur in der Regionalen Schule „Marie Curie“. Herr Tuttlies führt aus, dass in diesem Jahr bis auf eine Ausnahme eines Härtefalls aus dem Landkreis kein Kind aufgenommen werden kann, ein Zweitwunsch für die Schule „Marie Curie“ bestand nicht.

 

Herr Tuttlies teilt auf Nachfrage von Herrn Philippen mit, dass es derzeit in den Grundschulen 520 Plätze gibt, an den weiterführenden Schulen jedoch nur 480 Plätze vorhanden sind. Er weist auf die Differenz hin und teilt mit, dass es keinen Anspruch auf Weiterführung bei Landkreiskindern gibt.

 

Frau Bartel fragt bzgl. der angespannten Situation nach dem aktuellen Stand der Erweiterung des Schulzentrums am Sund. Herr Tuttlies teilt dazu mit, dass die Landesregierung aktuell mehrere Neubauten und Sanierungen von Schulen anstrebt. Es liegen ca. 250 Anträge vor, die ein Gesamtvolumen von mindestens 500 Millionen Euro umfassen. Er weist darauf hin, dass jedoch nur ca. 275 Millionen Euro zur Verfügung stehen und daher das Land eine Liste erstellt hat, welche Schulen tatsächlich unterstützt, gefördert oder ausgebaut werden müssen. Über Städtebaufördermittel wird das Schulzentrum am Sund finanziert, die Gestaltung der Eigenmittel erscheint derzeit noch schwierig. Das europaweite Verfahren für die Vergabe von Planungsleistungen für das Schulzentrum am Sund ist abgeschlossen und es wird demnächst mit Zustimmung der Ausschüsse ein Planungsbüro beauftragt.

 

Herr Hofmann fragt nach der Höhe der Summe der Eigenmittel. Herr Tuttlies teilt mit, dass es sich um einen Betrag in Höhe von ca. 5 Millionen EUR handeln könnte, aber die Berechnungen noch nicht abgeschlossen sind.

 

Herr Tuttlies teilt zur weiteren Verfahrensweise mit, dass ab Mitte/Ende März sich bei den Eltern gemeldet wird, deren Erst- noch Zweitwunsch nicht gewährt werden konnte. Es erfolgt eine Anhörung und die Mitteilung, welche wohnortnahe Beschulung vorgesehen ist. Die Eltern haben in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen bzw. Härtefallkriterien darzulegen.

Die Schüler, denen der Zweitwunsch gewährt werden konnte, erhalten von der aufnehmenden Schule einen Aufnahmebescheid. Auch dagegen können die Eltern Widerspruch einlegen. Nach Abschluss der Anhörungen und Prüfungen durch das Schulamt sowie Wirksamwerden von Zuweisungen erfolgt durch das Schulamt die Freigabe der Aufnahmebescheide an die Schulleitungen. Die Eltern erhalten entsprechende Information.  

 

Herr Tuttlies bedauert, dass durch den Zustand der auftretenden Widerspruchsverfahren und Klageverfahren oftmals im Mai oder Juni des Jahres noch keine Bestätigungen vorliegen.

 

Frau Dibbern fasst zusammen, dass man per Gerichtsverfahren seinen Wunschschulplatz erhalten könnte und somit ein anderer Schüler, dessen Eltern nicht vom Klageverfahren Gebrauch gemacht haben, seinen Platz verliert. Herr Tuttlies weist darauf hin, dass sich dann ein neuer Umstand ergeben hat. Sollte der Gerichtsbeschluss positiv für die Eltern bzw. den/die Schüler/in ausfallen, sagt jener aus, dass etwaige Kriterien nicht beachtet und/oder fehlerhaft gearbeitet wurde. Der Schüler erhält daraufhin seinen Wunschschulplatz zu Recht lt. Herrn Tuttlies.

 

Herr Tuttlies teilt auf Nachfrage von Frau Dr. Carstensen mit, dass die Landkreiskinder bereits eine Ablehnung erhalten haben und nun die Möglichkeit besteht, Widerspruch einzulegen oder Härtefallkriterien darzulegen. Die Eltern haben gleichzeitig die Mitteilung erhalten, dass nur in der Regionalen Schule „Marie Curie“ noch freie Plätze zur Verfügung stehen. 

 

Frau Bartel fragt nach, ob eine größere Chance der Übernahme aufs Gymnasium besteht, wenn man am Schulzentrum bereits die 5. und 6. Klasse besucht hat. Herr Tuttlies teilt dazu mit, dass die Wahrscheinlichkeit im Regelfall sehr hoch sein wird. 

 

Frau Bartel weist auf die zunehmenden Geburten hin und auf die bereits jetzt fehlenden Lehrer und Klassenräume. Herrn Tuttlies ist das Problem bekannt, es werden derzeit Übergangsmöglichkeiten geprüft.

 

Herr Tuttlies stellt die Präsentation bei Bedarf gern zur Verfügung.

 

 

Frau Bowen lädt alle Interessierten zum Campus Tag am 05.05.2018 ab 10:00 Uhr ein.