Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Herr Lastovka stellt TOP 4.2 vor und
übergibt Herrn Bogusch das Wort.
Herr Bogusch führt aus, dass sich der Lärmaktionsplan mitten in der
Fortschreibung befindet. Es wurde eine Einwohnerversammlung veranstaltet, in
der der Lärmaktionsplan vorgestellt wurde, welche allerdings nur spärlich
besucht wurde. Die Anregungen der Besucher wurden mit in die Unterlagen
aufgenommen. Auch die Anregungen aus dem Ausschuss für Bau, Umwelt und
Stadtentwicklung werden in den Lärmaktionsplan einfließen, um im Juli eine
Beschlussvorlage zu erstellen und diese von der Bürgerschaft beschließen zu
lassen.
Herr Bogusch stellt Herrn Horenburg von der Firma Umweltplan vor, der
weitere Erläuterungen zum Lärmaktionsplan geben wird.
Herr Horenburg stellt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit Hilfe
einer Präsentation ausführlich für einzelne Stadtgebiete vor und geht u.a. auf
die Schaffung sogenannter ruhiger Bereiche ein.
Die Frage von Herrn Lastovka, ob die
EG-Umgebungslärmrichtlinie einen Wert zum Umgebungslärm vorgiebt, wird von
Herrn Horenburg verneint.
Herr Suhr fragt nach, welche genauen Veränderungen in Knieper Nord
angedacht sind.
Herr Horenburg bestätigt, dass u.a. die Grünphase einzelner
Lichtsignalanlagen betroffen sind.
Des Weiteren erfragt Herr Suhr, welche Konsequenzen die Bindungswirkung
für ruhige Bereiche hat.
Herr Horenburg erläutert, dass die Umsetzung der Richtlinien noch im
Verständnisprozess ist und die Festsetzung von ruhigen Gebieten eine
Schutzwirkung hat, auch wenn dies baurechtlich nicht verankert ist.
Wird ein ruhiges Gebiet festgesetzt, ist es schwierig, ein solches
Gebiet durch gegenläufige Planungen zu stören.
Herr Lastovka erfragt, ob es sich um eine EU Richtlinie handelt, die
noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.
Herr Horenburg bestätigt daraufhin die Umsetzung in nationales Recht.
Herr Bogusch führt weiter aus, dass es keine besonderen Neuerungen gibt,
da es sich lediglich um die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes handelt.
Mit der Fortschreibung wird sichtbar, welche Maßnahmen erfolgreich
umgesetzt wurden bzw. welche Aktionen zusätzlich erforderlich werden.
Herr Suhr erfragt, wie die verschiedenen Lärmgrenzwerte zustande kommen.
Herr Borgusch schildert, dass nur die Hauptverkehrsstraßen innerhalb der
Stadt in den Lärmaktionsplan einbezogen werden, die ein Verkehrsaufkommen über
8000 Fahrzeugen am Tag aufweisen. Die Wasserstraße zum Beispiel ist nicht
Bestandteil des Lärmaktionsplanes, da es sich nicht um eine Hauptverkehrsstraße
handelt. Dennoch sind viele Anwohner von dem Lärmaufkommen vor Ort betroffen und
es bedarf aus Sicht der Stadt einer eigenen Regelung für diesen Bereich.
Herr Lastovka erfragt, ob es für die Gemeindestraßen keine verbindlichen
Grenzwerte gibt.
Herr Bogusch definiert die Grenzwerte aus der Richtlinie für Lärmschutz
an Straßen, die von den Betroffenen herangezogen werden können. Für städtische
Maßnahmen weist der Lärmaktionsplan die niedrigsten Grenzwerte aus. Allerding
ist dies nur eine Vorgabe des Landes, welche hinsichtlich der Betroffenheit zu
betrachten ist, wobei kein gesetzlicher Anspruch auf Umsetzung dieser Maßnahme
besteht.
Herr Horenburg fügt hinzu, dass es keine Grenzwerte für den Bestand
gibt, sondern diese bei Umsetzung von zukünftigen Maßnahmen gelten.
Angesichts dieser Erläuterungen erfragt Herr Lastovka, warum es wichtig
war, den Lärmaktionsplan zu erstellen. Herr Suhr hinterfragt die Konsequenzen
bei Verzicht auf diesen Plan.
Herr Bogusch erläutert, dass das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und
Geologie die Erstellung der Lärmaktionspläne
fordert. Deswegen müssen sich die Kommunen mit dem Thema auseinander setzen um
drohende Zwangsmaßnahmen zu verhindern.
Herr Lastovka fasst zusammen, dass die Kommune verpflichtet ist einen
Lärmaktionsplan aufzustellen und für die inhaltliche Untersetzung selbst
verantwortlich ist. Er dankt Herrn Horenburg für die Ausführungen und schließt
den Tagesordnungspunkt.