Herr Lastovka stellt TOP 4.2 vor und übergibt Herrn Bogusch das Wort.

 

Herr Bogusch führt aus, dass sich der Lärmaktionsplan mitten in der Fortschreibung befindet. Es wurde eine Einwohnerversammlung veranstaltet, in der der Lärmaktionsplan vorgestellt wurde, welche allerdings nur spärlich besucht wurde. Die Anregungen der Besucher wurden mit in die Unterlagen aufgenommen. Auch die Anregungen aus dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung werden in den Lärmaktionsplan einfließen, um im Juli eine Beschlussvorlage zu erstellen und diese von der Bürgerschaft beschließen zu lassen.

Herr Bogusch stellt Herrn Horenburg von der Firma Umweltplan vor, der weitere Erläuterungen zum Lärmaktionsplan geben wird.

 

Herr Horenburg stellt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit Hilfe einer Präsentation ausführlich für einzelne Stadtgebiete vor und geht u.a. auf die Schaffung sogenannter ruhiger Bereiche ein.

 

Die Frage von Herrn Lastovka, ob die EG-Umgebungslärmrichtlinie einen Wert zum Umgebungslärm vorgiebt, wird von Herrn Horenburg verneint.

 

Herr Suhr fragt nach, welche genauen Veränderungen in Knieper Nord angedacht sind.

 

Herr Horenburg bestätigt, dass u.a. die Grünphase einzelner Lichtsignalanlagen betroffen sind.

Des Weiteren erfragt Herr Suhr, welche Konsequenzen die Bindungswirkung für ruhige Bereiche hat.

Herr Horenburg erläutert, dass die Umsetzung der Richtlinien noch im Verständnisprozess ist und die Festsetzung von ruhigen Gebieten eine Schutzwirkung hat, auch wenn dies baurechtlich nicht verankert ist.

Wird ein ruhiges Gebiet festgesetzt, ist es schwierig, ein solches Gebiet durch gegenläufige Planungen zu stören.

 

Herr Lastovka erfragt, ob es sich um eine EU Richtlinie handelt, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.

Herr Horenburg bestätigt daraufhin die Umsetzung in nationales Recht.

 

Herr Bogusch führt weiter aus, dass es keine besonderen Neuerungen gibt, da es sich lediglich um die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes handelt.

Mit der Fortschreibung wird sichtbar, welche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden bzw. welche Aktionen zusätzlich erforderlich werden.  

 

Herr Suhr erfragt, wie die verschiedenen Lärmgrenzwerte zustande kommen.

Herr Borgusch schildert, dass nur die Hauptverkehrsstraßen innerhalb der Stadt in den Lärmaktionsplan einbezogen werden, die ein Verkehrsaufkommen über 8000 Fahrzeugen am Tag aufweisen. Die Wasserstraße zum Beispiel ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplanes, da es sich nicht um eine Hauptverkehrsstraße handelt. Dennoch sind viele Anwohner von dem Lärmaufkommen vor Ort betroffen und es bedarf aus Sicht der Stadt einer eigenen Regelung für diesen Bereich.

 

Herr Lastovka erfragt, ob es für die Gemeindestraßen keine verbindlichen Grenzwerte gibt.

Herr Bogusch definiert die Grenzwerte aus der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, die von den Betroffenen herangezogen werden können. Für städtische Maßnahmen weist der Lärmaktionsplan die niedrigsten Grenzwerte aus. Allerding ist dies nur eine Vorgabe des Landes, welche hinsichtlich der Betroffenheit zu betrachten ist, wobei kein gesetzlicher Anspruch auf Umsetzung dieser Maßnahme besteht.

 

Herr Horenburg fügt hinzu, dass es keine Grenzwerte für den Bestand gibt, sondern diese bei Umsetzung von zukünftigen Maßnahmen gelten.

 

Angesichts dieser Erläuterungen erfragt Herr Lastovka, warum es wichtig war, den Lärmaktionsplan zu erstellen. Herr Suhr hinterfragt die Konsequenzen bei Verzicht auf diesen Plan.

 

Herr Bogusch erläutert, dass das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie die Erstellung der Lärmaktionspläne fordert. Deswegen müssen sich die Kommunen mit dem Thema auseinander setzen um drohende Zwangsmaßnahmen zu verhindern.

 

Herr Lastovka fasst zusammen, dass die Kommune verpflichtet ist einen Lärmaktionsplan aufzustellen und für die inhaltliche Untersetzung selbst verantwortlich ist. Er dankt Herrn Horenburg für die Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.