Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Lastovka eröffnet TOP 4, Beratung zu aktuellen Themen und erteilt Herrn Schulz aus dem Amt für Planung und Bau das Wort.

Durch die Festsetzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der Altstadt ist der §154 BauGB wirksam geworden. Dieser schreibt vor, dass in solchen Sanierungsgebieten durch die Kommune Sanierungsausgleichsbeträge zu erheben sind. Dieses wurde von Beginn an im Sanierungsgebiet Altstadt so durchgeführt.

 

In den Jahren 2009 und 2010 wurde dies stärker betrieben. Die Grundstücksbesitzer wurden von der Verwaltung angeschrieben mit dem Inhalt, ihnen Ablösevereinbarungen anzubieten. Die Erträge aus den Vereinbarungen dienen als zusätzliche Fördermittel für die Sanierung. Im Jahr 2006 wurde das Sanierungsgebiet um den Bereich Franken erweitert. Mittlerweile ist der Sanierungsfortschritt soweit, dass die Verwaltung auch dort Ablösebeträge erheben möchte. Dies erfolgt gleichermaßen wie in der Altstadt, indem die Besitzer angeschrieben und ihnen Ablösevereinbarungen angeboten werden. Der erste (früheste) Abschlag auf die Zahlungen beträgt 20%. Jedes viertel Jahr sinkt dieser Satz um ein halbes Prozent, also pro Jahr um 2%. Allerdings endet das Absinken der Prozente bei 5%, da es sonst nicht mehr attraktiv für die Zahler ist.

 

Herr Lastovka dankt für die Ausführungen.

 

Herr Suhr erfragt, ob die 5% weiter gehalten werden, obwohl kein weiteres Absinken der Prozente erfolgt.

Herr Schulz erläutert, dass es gesetzliche Pflicht der Kommunen ist, diese Beiträge zu erheben.

 

Herr Suhr erfragt erneut, was mit den 5% nach dem 30.09. passieren wird.

Herr Schulz erläutert, dass nach dem 30.09. der Prozentsatz bei 5% bleibt.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Information zur Kenntnis.