Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Lastovka eröffnet TOP 4, Beratung zu
aktuellen Themen und erteilt Herrn Schulz aus dem Amt für Planung und Bau das
Wort.
Durch die Festsetzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der
Altstadt ist der §154 BauGB wirksam geworden. Dieser schreibt vor, dass in
solchen Sanierungsgebieten durch die Kommune Sanierungsausgleichsbeträge zu
erheben sind. Dieses wurde von Beginn an im Sanierungsgebiet Altstadt so
durchgeführt.
In den Jahren 2009 und 2010 wurde dies stärker betrieben. Die Grundstücksbesitzer
wurden von der Verwaltung angeschrieben mit dem Inhalt, ihnen
Ablösevereinbarungen anzubieten. Die Erträge aus den Vereinbarungen dienen als
zusätzliche Fördermittel für die Sanierung. Im Jahr 2006 wurde das
Sanierungsgebiet um den Bereich Franken erweitert. Mittlerweile ist der
Sanierungsfortschritt soweit, dass die Verwaltung auch dort Ablösebeträge
erheben möchte. Dies erfolgt gleichermaßen wie in der Altstadt, indem die
Besitzer angeschrieben und ihnen Ablösevereinbarungen angeboten werden. Der
erste (früheste) Abschlag auf die Zahlungen beträgt 20%. Jedes viertel Jahr
sinkt dieser Satz um ein halbes Prozent, also pro Jahr um 2%. Allerdings endet
das Absinken der Prozente bei 5%, da es sonst nicht mehr attraktiv für die
Zahler ist.
Herr Lastovka dankt für die Ausführungen.
Herr Suhr erfragt, ob die 5% weiter gehalten werden, obwohl kein
weiteres Absinken der Prozente erfolgt.
Herr Schulz erläutert, dass es gesetzliche Pflicht der Kommunen ist,
diese Beiträge zu erheben.
Herr Suhr erfragt erneut, was mit den 5% nach dem 30.09. passieren wird.
Herr Schulz erläutert, dass nach dem 30.09. der Prozentsatz bei 5%
bleibt.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Information zur Kenntnis.