Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2

 

 


Herr Hülse erfragt, ob ein Verbot denn durchsetzbar sei. Die Ausschussmitglieder diskutieren die Thematik kurz und kommen überein, dass dieser Nutzungsausschluss über Kaufvertrag und über einen Grundbucheintrag dinglich sicherzustellen sei. Herr Reimann empfindet einen dauerhaften Eintrag ins Grundbuch als unverhältnismäßig und regt an, Vereinbarungen in Verknüpfung mit der Vergabe von Fördermitteln zeitlich zu beschränken. Nach kurzer Diskussion kommen die Ausschussmitglieder überein, dass das Forum Kommunalpolitik eine Ergänzung der Vorlage zur Bürgerschaftssitzung beantragen wird.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0069/2013 entsprechend e) Beschlussempfehlung zu beschließen.


Mehrheitlich zugestimmt

 

6 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            2 Stimmenthaltungen