Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

  1. Welche Hilfen (Kleidung, Decken, ärztliche Versorgung, etc.) bestehen für Obdachlose, die keine Notunterkunft nutzen wollen?

  2. Welche Möglichkeiten bestehen, um Obdachlosen aus anderen Stadtgebieten ein Erreichen der Notunterkunft zu erleichtern?

  3. Wie hoch ist die Zahl der Obdachlosen in Stralsund, die keine Hilfeeinrichtung               

aufsuchen und nicht von staatlicher Hilfe abhängig sein wollen?

 

Herr Krusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Wie bereits im vorherigen Redebeitrag erwähnt, organisiert das Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund einmal im Jahr ein Treffen mit Vertretern des Landkreises und verschiedener Sozialverbände, um die aktuelle Wintersaison zu besprechen. Im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund wird dann über die aktuellen Hilfsangebote informiert (Anlage 2).

 

Hier gibt es neben der bereits erwähnten „Halle“ am Carl-Heydemann-Ring und der Stralsunder Tafel des DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V. in der Parkstraße 9 auch die Kleiderkammer des DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V. in der Mühlgrabenstraße 10. Hier können sich Betroffene mit Garderobe aus der Kleiderkammer bevorraten. In einem begrenzten Umfang kann die Versorgung auch über die Obdachlosenunterkunft erfolgen.

 

Auch die medizinische Versorgung ist, wie bereits erwähnt, grundsätzlich für die Betroffenen gewährleistet.

 

zu 2.:

Die Obdachlosenunterkunft befindet sich in der Mühlgrabenstraße 10 in Grünhufe. Die Betroffenen können diese zu Fuß oder auch mit den Linien 6 und 8 des Nahverkehrs des Landkreises Vorpommern-Rügen erreichen, da sich die Bußhaltestelle „Mühlgrabenstraße“ in unmittelbarer Nähe zur Obdachlosenunterkunft befindet.

 

zu 3.:

Wie bereits geschildert, muss man zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit unterscheiden.

Freiwillig obdachlose Menschen sind mit dem Zustand Ihrer Obdachlosigkeit einverstanden. Dies ist Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG.

Es besteht weder eine Registrierungs- noch eine Meldepflicht für diese freiwillig obdachlosen Menschen. Insoweit ist es der Verwaltung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, über die Zahl der Obdachlosen in Stralsund zu informieren, die keine Hilfeeinrichtung aufsuchen und nicht von staatlicher Hilfe abhängig sein wollen.

 

Frau Voß zeigt sich beindruckt von dem heutigen Zeitungsartikel und dankt den Mitarbeitern für ihr Engagement.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.

 

Anmerkung zum Protokoll: Die angesprochenen Anlagen sind im Anhang der Niederschrift einsehbar.