Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

  1. Welche Schäden sind nach Sanierung der denkmalgeschützten Rathausfassade und Abbau des Gerüsts entstanden und wer ist der Verursacher?

  2. Wann und in welcher Form (Mängelrügen, keine Abnahme der Arbeiten, etc.) ist die Verwaltung hinsichtlich der fachgerechten Beseitigung der Schäden schon tätig geworden und wie ist der aktuelle Stand?

  3. Was ist konkret aus fachlicher Sicht zu tun, bzw. welche fachlichen Auflagen gibt

                es, um die Schäden aus denkmalpflegerischer Sicht fachgerecht zu beseitigen?

 

Herr Tuttlies antwortet wie folgt:

 

Zunächst sei vorangestellt, dass es bei fast jeder Baumaßnahme zu Restarbeiten kommt.

Insgesamt freut sich die Verwaltung über die überaus gelungene Sanierung der Schaufassade. Insbesondere die Ausführung der Maurer- und Putzarbeiten wurden durch die Denkmalfachbehörde besonders lobend hervorgehoben. Die Maßnahmen, die mit Landesdenkmalpflege, der Unterer Denkmalschutzbehörde und dem Planungsbüro eng abgestimmt wurden, überzeugen durch ihre extrem substanzschonende und sehr gute restauratorische Ausführung. Die konstruktive Ertüchtigung ist sehr erfolgreich verlaufen.  

 

zu 1.:
Es sind keine Schäden an der Fassade entstanden, sondern es wurden Gerüstdübellöcher nicht fachgerecht wieder geschlossen. Verursacher ist die Firma SAG Gerüstbau GmbH mit Sitz in Krakow am See.

 

zu 2.:
Der Firma wurde durch das Planungsbüro Kottke Architekten, die mit der Sanierung der Fassade beauftragt wurden, mit Email vom 07.02.2018 sowie mit Brief vom 15.02.2018 eine Mängelrüge zugestellt. Die Verwaltung wurde über die Mängelanzeige zeitgleich informiert. Es erfolgt keine Abnahme der Leistungen. Die Firma hat auf die Mängelanzeige noch nicht reagiert. Auf Grund des aktuellen Urlaubs des Geschäftsführers der Firma wurde dafür als Termin der 12.03.2018 benannt.

 

zu 3.:
Das für den Verschluss der Dübellöcher verwendete, ungeeignete Material ist wieder zu entfernen, dabei sind auch die Verschmutzungen mit Mörtel von den Ziegeln angrenzend zu den Dübellöchern zu entfernen. Anschließend sind die Dübellöcher mit einem farblich an die vorhandene Fugenfarbe angepassten Mörtel neu zu verschließen, dabei müssen die angrenzenden Ziegel vor erneuter Verschmutzung geschützt werden. Für die Arbeiten ist der Einsatz einer mobilen Arbeitshubbühne erforderlich. Das Herstellen und Schließen von Dübellöchern in Mauerwerksfugen entspricht den Anforderungen an einen denkmalgerechten Umgang mit Gebäuden und sind durch eine Fachfirma vorzunehmen.

 

Herr Suhr erkundigt sich nach den laufenden Fristen für die Garantiezeit bei Restaurationsmaßnahmen.

 

Herr Tuttlies führt die Besonderheit des Einzelfalls an, legt die angemessene Frist aber auf vier Wochen fest.

 

Der Präsident stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt