Sitzung: 30.01.2018 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZU 0004/2018
Auf Nachfrage erläutert Frau Steinfurt die vorläufige Ergebnis- und
Finanzrechnung des Haushaltsjahres 2017.
Bezogen auf die
Ergebnisrechnung rechnet die Hansestadt Stralsund mit einem Haushaltsausgleich
und auf der Seite der Finanzrechnung ist das Konsolidierungsziel, das einen
Fehlbetrag von 2,2 Mio. € erlaubt, erreicht und mit 3,8 Mio. € übererfüllt.
Somit ergibt sich ein Überschuss von 1,6 Mio. €.
Frau Steinfurt geht
auf die in den Unterlagen dargestellten und erklärten wesentlichen Abweichungen
ein.
In der
Ergebnisrechnung gibt es eine zweifache Ampelregelung mit grün oder rot. Die
Farbe „grün“ bedeutet übererfüllt, „rot“ ist nicht erfüllt. Bei den
Aufwandsarten steht die Farbe „rot“ für die Inanspruchnahme der Planansätze
über 100%, „grün“ liegt unter den Planansätzen.
Das Jahresergebnis
der Ergebnisrechnung weist einen Überschuss von fast 8 Mio. € auf, wobei
wesentliche Abschlussbuchungen, wie Abschreibungen, Sonderposten,
Rückstellungen und interne Leistungsverrechnungen noch fehlen.
Weiterhin erwähnt
Frau Steinfurt die sehr gute Erfüllung der Einnahmen in Höhe von 91,2%. Die
Gewerbesteuereinnahmen stiegen um 1,5 Mio. €, entgegen der Prognose sanken die
Grundsteuereinahmen um 300T € und bei dem Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer ist eine Unterdeckung von rund 0,7 Mio. € zu verzeichnen.
Dennoch ist die Ertragsart „Steuern“ positiv zu bewerten.
Im Bereich 3 „ Erträge der sozialen Sicherung“ ist eine
enorme Übererfüllung zu sehen, bedingt durch die vom Landkreis weitergereichten
Bundesmittel in Höhe von fast 200T € zur Verbesserung der Betreuung in den
Kindertagesstätten. Diese werden als Aufwendungen an die freien Träger der
Kindertagesstätten weitergeleitet.
Im Bereich der Aufwendungen „ Sach- und Dienstleistungen“
finden aus unterschiedlichen
Gründen immense Mittel keine Anwendung, speziell bei der Unterhaltung und
Bewirtschaftung von Grundstücken. Die Probleme werden in die Folgejahre
verlagert.
Die
Einzeldarstellung bezieht sich auf wesentliche Positionen, die bereits in der
Finanzanalyse thematisiert worden sind. Inbegriffen sind beispielsweise die
fehlenden Gewinnanteile der LEG, das Thema „Kurabgabe“, die Zinsersparnisse
durch gute Kreditabschlüsse und die Einsparung von Personalkosten in Höhe von
rund 500T €.
Der Bereich
„Investitionen“ zeigt einen hohen Überschuss, begründet mit dem Erhalt
regelmäßiger zentraler Zuweisungen, mit den Erlösen aus Grundstücksverkäufen
und der ausbleibenden Realisierungsphase bei Großinvestitionen. Im Zuge von
Ermächtigungsübertragungen gehen die Beträge in die Folgejahre über und der
Überschuss wird zur Finanzierung von Maßnahmen genutzt.
Herr Kinder
subtrahiert 14,5 Mio. € Abschreibungen vom Jahresergebnis der Ergebnisrechnung.
Er kommt auf einen Verlust von 6,5 Mio. € und fragt, ob Frau Steinfurt trotz
dessen eine positive Bewertung zieht.
Frau Steinfurt kann
die „Sonderposten“ mit einem Volumen von ca. 7,5 Mio. € gegensetzen oder auch
aus der Kapitalrücklage entnehmen. Der Ergebnishaushalt wird somit
ausgeglichen.
Herr Kinder geht
auf den Bereich „Wirtschaftsförderung“, Punkt 2 der Ergebnisrechnung, ein und
fragt, ob die Differenz zum Planansatz in Höhe von 1,3 Mio. € noch zugewiesen
wird. Des Weiteren besteht bezüglich der 100T € Differenz im Bereich
„Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land (ÖPNV)“ Redebedarf.
Frau Steinfurt
begründet die höheren Zuwendungen vom Land für das Maritime Industrie- und
Gewerbegebiet mit fehlenden Aufwendungen, sowohl im laufenden Aufwand als auch
im investiven Bereich. Diese werden aus dem Konsolidierungsergebnis bezüglich
der Konsolidierungsvereinbarung herausgerechnet.
Weiter erläutert
sie, dass 100T € als Sonderbedarfszuweisung im Haushalt für den ÖPNV
veranschlagt sind und an den Landkreis ausgezahlt wurden. Seitens des Landes
kam bisher keine Reaktion und demzufolge hat die Hansestadt Stralsund keine
Sonderbedarfszuweisung als Gegenfinanzierung erhalten.
Herr Quintana
Schmidt sagt, dass die Einnahme bei fehlender Reaktion womöglich ausbleibt. Er
fragt, ob sich dann die Sonderbedarfszuweisung im Doppelhaushalt auf eine
Differenz von 200T € beläuft.
Frau Steinfurt wird
nach Prüfung der Thematik weitere Auskünfte geben.
Herr Kinder sieht
den Planansatz im Bereich „ Parkeinrichtungen“, Punkt 4 der Ergebnisrechnung
als geschätzten Betrag.
Frau Steinfurt
erläutert, dass die Plansumme in Höhe von 400T € in einem Vertrag mit der LEG
festgeschrieben ist. Die Vorjahre zeigen, dass bessere Ergebnisse, höchstens
600T €, erzielt werden können, sodass der Planansatz bei 500T € liegt.
Herr Kinder spricht
den Bereich „Kostenerstattungen vom Landkreis -
Schulen“, Punkt 6
der Ergebnisrechnung an und fragt, ob die Differenz zum Planansatz noch
zugewiesen wird.
Frau Steinfurt
erklärt, dass die Abrechnung des Amtes für Kultur, Schule und Sport gegenüber
dem Landkreis folgt und dieser verpflichtet ist, die Differenz, basierend auf
dem Abrechnungsergebnis, auszugleichen.
Herr Pieper geht
auf die „Personalaufwendungen“ ein und fragt, ob Planstellen nicht besetzt
worden sind.
Frau Steinfurt
erläutert, dass die Besetzung neuer Planstellen aufgrund der langen vorläufigen
Haushaltsführung nicht erfolgen konnte. Weiter wurden durch Langzeitkranke
Personalausgaben nicht in Anspruch genommen.
Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen und nehmen die vorläufige Ergebnis- und Finanzrechnung 2017 zur Kenntnis.