Auf Nachfrage erläutert Frau Steinfurt die vorläufige Ergebnis- und Finanzrechnung des Haushaltsjahres 2017.

 

Bezogen auf die Ergebnisrechnung rechnet die Hansestadt Stralsund mit einem Haushaltsausgleich und auf der Seite der Finanzrechnung ist das Konsolidierungsziel, das einen Fehlbetrag von 2,2 Mio. € erlaubt, erreicht und mit 3,8 Mio. € übererfüllt. Somit ergibt sich ein Überschuss von 1,6 Mio. €.

 

Frau Steinfurt geht auf die in den Unterlagen dargestellten und erklärten wesentlichen Abweichungen ein.

 

In der Ergebnisrechnung gibt es eine zweifache Ampelregelung mit grün oder rot. Die Farbe „grün“ bedeutet übererfüllt, „rot“ ist nicht erfüllt. Bei den Aufwandsarten steht die Farbe „rot“ für die Inanspruchnahme der Planansätze über 100%, „grün“ liegt unter den Planansätzen.

 

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung weist einen Überschuss von fast 8 Mio. € auf, wobei wesentliche Abschlussbuchungen, wie Abschreibungen, Sonderposten, Rückstellungen und interne Leistungsverrechnungen noch fehlen.

 

Weiterhin erwähnt Frau Steinfurt die sehr gute Erfüllung der Einnahmen in Höhe von 91,2%. Die Gewerbesteuereinnahmen stiegen um 1,5 Mio. €, entgegen der Prognose sanken die Grundsteuereinahmen um 300T € und bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist eine Unterdeckung von rund 0,7 Mio. € zu verzeichnen. Dennoch ist die Ertragsart „Steuern“ positiv zu bewerten.

 

Im Bereich 3 „ Erträge der sozialen Sicherung“ ist eine enorme Übererfüllung zu sehen, bedingt durch die vom Landkreis weitergereichten Bundesmittel in Höhe von fast 200T € zur Verbesserung der Betreuung in den Kindertagesstätten. Diese werden als Aufwendungen an die freien Träger der Kindertagesstätten weitergeleitet.

 

Im Bereich der Aufwendungen „ Sach- und Dienstleistungen“ finden aus unterschiedlichen Gründen immense Mittel keine Anwendung, speziell bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken. Die Probleme werden in die Folgejahre verlagert.

 

Die Einzeldarstellung bezieht sich auf wesentliche Positionen, die bereits in der Finanzanalyse thematisiert worden sind. Inbegriffen sind beispielsweise die fehlenden Gewinnanteile der LEG, das Thema „Kurabgabe“, die Zinsersparnisse durch gute Kreditabschlüsse und die Einsparung von Personalkosten in Höhe von rund 500T €.

 

Der Bereich „Investitionen“ zeigt einen hohen Überschuss, begründet mit dem Erhalt regelmäßiger zentraler Zuweisungen, mit den Erlösen aus Grundstücksverkäufen und der ausbleibenden Realisierungsphase bei Großinvestitionen. Im Zuge von Ermächtigungsübertragungen gehen die Beträge in die Folgejahre über und der Überschuss wird zur Finanzierung von Maßnahmen genutzt.

 

Herr Kinder subtrahiert 14,5 Mio. € Abschreibungen vom Jahresergebnis der Ergebnisrechnung. Er kommt auf einen Verlust von 6,5 Mio. € und fragt, ob Frau Steinfurt trotz dessen eine positive Bewertung zieht.

Frau Steinfurt kann die „Sonderposten“ mit einem Volumen von ca. 7,5 Mio. € gegensetzen oder auch aus der Kapitalrücklage entnehmen. Der Ergebnishaushalt wird somit ausgeglichen.

 

Herr Kinder geht auf den Bereich „Wirtschaftsförderung“, Punkt 2 der Ergebnisrechnung, ein und fragt, ob die Differenz zum Planansatz in Höhe von 1,3 Mio. € noch zugewiesen wird. Des Weiteren besteht bezüglich der 100T € Differenz im Bereich „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land (ÖPNV)“ Redebedarf.

 

Frau Steinfurt begründet die höheren Zuwendungen vom Land für das Maritime Industrie- und Gewerbegebiet mit fehlenden Aufwendungen, sowohl im laufenden Aufwand als auch im investiven Bereich. Diese werden aus dem Konsolidierungsergebnis bezüglich der Konsolidierungsvereinbarung herausgerechnet.

Weiter erläutert sie, dass 100T € als Sonderbedarfszuweisung im Haushalt für den ÖPNV veranschlagt sind und an den Landkreis ausgezahlt wurden. Seitens des Landes kam bisher keine Reaktion und demzufolge hat die Hansestadt Stralsund keine Sonderbedarfszuweisung als Gegenfinanzierung erhalten.

Herr Quintana Schmidt sagt, dass die Einnahme bei fehlender Reaktion womöglich ausbleibt. Er fragt, ob sich dann die Sonderbedarfszuweisung im Doppelhaushalt auf eine Differenz von 200T € beläuft.

Frau Steinfurt wird nach Prüfung der Thematik weitere Auskünfte geben.

 

Herr Kinder sieht den Planansatz im Bereich „ Parkeinrichtungen“, Punkt 4 der Ergebnisrechnung als geschätzten Betrag.

Frau Steinfurt erläutert, dass die Plansumme in Höhe von 400T € in einem Vertrag mit der LEG festgeschrieben ist. Die Vorjahre zeigen, dass bessere Ergebnisse, höchstens 600T €, erzielt werden können, sodass der Planansatz bei 500T € liegt.

 

Herr Kinder spricht den Bereich „Kostenerstattungen vom Landkreis -

Schulen“, Punkt 6 der Ergebnisrechnung an und fragt, ob die Differenz zum Planansatz noch zugewiesen wird.

Frau Steinfurt erklärt, dass die Abrechnung des Amtes für Kultur, Schule und Sport gegenüber dem Landkreis folgt und dieser verpflichtet ist, die Differenz, basierend auf dem Abrechnungsergebnis, auszugleichen.

 

Herr Pieper geht auf die „Personalaufwendungen“ ein und fragt, ob Planstellen nicht besetzt worden sind.

Frau Steinfurt erläutert, dass die Besetzung neuer Planstellen aufgrund der langen vorläufigen Haushaltsführung nicht erfolgen konnte. Weiter wurden durch Langzeitkranke Personalausgaben nicht in Anspruch genommen.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen und nehmen die vorläufige Ergebnis- und Finanzrechnung 2017 zur Kenntnis.