Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
Die Vorlage B 0058/2017 „Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund“
wird wie folgt geändert:
Unter § 4 „Persönliche Gebührenfreiheit“ wird unter Absatz 1 folgender vierter
Punkt ergänzt:
„4. die als gemeinnützig anerkannten Körperschaften und Wohlfahrtsverbände,
soweit die Leistung der Verwaltung
unmittelbar der Durchführung der Satzungszwecke dient.“