Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Vorlage B 0058/2017 „Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund“ wird wie folgt geändert:

Unter § 4 „Persönliche Gebührenfreiheit“ wird unter Absatz 1 folgender vierter Punkt  ergänzt:

„4.          die als gemeinnützig anerkannten Körperschaften und Wohlfahrtsverbände, soweit   die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung der Satzungszwecke      dient.“




Abstimmung: mehrheitlich beschlossen