Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Der Lärmaktionsplan Stralsund wird Handlungsgrundlage zur Lärmminderungsplanung in der Hansestadt Stralsund.

2.    Bei allen relevanten städtischen Planungen (z. B. Straßenausbau, Aufstellung von Bauleitplänen etc.) sind die Umsetzungsmöglichkeiten der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes in die Abwägung mit einzubeziehen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst: 


Abstimmung: einstimmig beschlossen