Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der Lärmaktionsplan Stralsund wird
Handlungsgrundlage zur Lärmminderungsplanung in der Hansestadt Stralsund.
2.
Bei allen relevanten städtischen
Planungen (z. B. Straßenausbau, Aufstellung von Bauleitplänen etc.) sind die
Umsetzungsmöglichkeiten der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes in die Abwägung mit
einzubeziehen.