Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wie ist der Stand der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses 2017-VI-01-0530 vom 19.01.2017 zum Verkehrsfluss in der Heilgeiststraße?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss 2017-VI-01-0530 wurde die Verwaltung beauftragt, temporär in der Heilgeiststraße das Halten und Parken nur soweit zuzulassen, dass dadurch ein reibungsloser Begegnungsverkehr nicht behindert wird und langfristig eine Lösung unter Einbeziehung der anliegenden Nebenstraßen erarbeitet wird.

 

Nach Abschluss der Bauarbeiten in der Heilgeiststraße wurden einseitig das Parken gestattet und zusätzlich Park- und Halteverbotsbereiche eingerichtet, um Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr zu schaffen. In der Praxis zeigte sich, dass die Ausweichstellen, teilweise auch aufgrund von Falschparkern, nicht ausreichend waren, um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Gemäß Bürgerschaftsbeschluss wurden die vorhandenen Ausweichstellen überprüft. Mit Datum vom 14.03.2017 wurden die Ausweichmöglichkeiten verbessert, in dem die Halteverbotsbereiche ausgeweitet und eine Ladezone eingerichtet wurden, in der nur temporär gehalten werden darf. Die Anzahl der Bewohnerparkplätze reduzierte sich dementsprechend um mehr als 1/3 (34 -> 19 Stellplätze).

 

Auf einer Länge von insgesamt 270 m zwischen Badstüberstraße und Kleinschmiedstraße bestehen jetzt vier Abschnitte mit absolutem Halteverbot auf einer Länge von 84 m und eingeschränktes Halteverbot auf einer Länge von 60 m. Mit der jetzt getroffenen Regelung ist aus Sicht der Verwaltung ein geeigneter Kompromiss für die Belange des Bewohnerparkens und des Lieferverkehrs getroffen worden, der auch eine gute Erreichbarkeit der Tiefgarage ermöglicht.

 

Ebenfalls überprüft wurde die Einbeziehung der Nebenstraßen in die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage. Einzig in Betracht kommende Alternative wäre die Nutzung der Badenstraße. Dies wurde bereits in der Verkehrsuntersuchung zur Erschließung der Tiefgarage im Quartier 17 untersucht. Das beauftragte Planungsbüro kam zu dem Ergebnis, dass die Bündelung der Zu- und Abfahrt auf die Heilgeiststraße zu einer insgesamt geringeren Beeinträchtigung der Anwohner führt. Die Bündelung des Verkehrs auf die Heilgeiststraße war zudem der Anlass, dass, anders als in der übrigen Altstadt, die Heilgeiststraße mit einer Asphaltdecke ausgebaut wurde. Daher soll die Zu- und Abfahrt über die Heilgeiststraße beibehalten werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird sich die Situation noch weiter verbessern, wenn mit Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen in der Heilgeiststraße der Baustellenverkehr entfällt. Die mit Entfall der Baustellenflächen wieder freiwerdenden Flächen am Fahrbahnrand sollen dann weiterhin frei bleiben und nicht dem ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Lastovka fragt, ob die bisher getroffenen Maßnahmen aus der Sicht der Verwaltung ausreichen, um den Bürgerschaftsbeschluss umzusetzen.

 

Herr Bogusch bejaht die Frage.

 

Der Präsident stellt die beantragte Aussprache wie folgt zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

2018-VI-01-0730

 

Herr Adomeit hat eine andere Wahrnehmung und fragt, wie die Maßnahmen durchgesetzt werden sollen.

 

Herr Bogusch hat, den Verkehrsfluss betreffend, eigene Erfahrungen gesammelt. Unter Umständen ist das Warten in den geschaffenen Ausweichstellen erforderlich, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Nichtsdestotrotz ist die Situation mit der Ausweitung der Halteverbotsbereiche ausreichend verbessert.

 

Herr Dr. Zabel erkennt die getroffenen Maßnahmen, allerdings werden diese offensichtlich nicht eingehalten. Die Wahrnehmung ist, dass viele im Halteverbot parken bzw. stehen, sodass der Verkehrsfluss ständig unterbrochen wird. Gegebenenfalls ist über noch stärkere Kontrollen nachzudenken.