Wie ist der Stand
der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses 2017-VI-01-0530 vom 19.01.2017 zum
Verkehrsfluss in der Heilgeiststraße?
Herr Bogusch
antwortet wie folgt:
Gemäß
Bürgerschaftsbeschluss 2017-VI-01-0530 wurde die Verwaltung beauftragt,
temporär in der Heilgeiststraße das Halten und Parken nur soweit zuzulassen,
dass dadurch ein reibungsloser Begegnungsverkehr nicht behindert wird und
langfristig eine Lösung unter Einbeziehung der anliegenden Nebenstraßen
erarbeitet wird.
Nach Abschluss der
Bauarbeiten in der Heilgeiststraße wurden einseitig das Parken gestattet und
zusätzlich Park- und Halteverbotsbereiche eingerichtet, um Ausweichstellen für
den Begegnungsverkehr zu schaffen. In der Praxis zeigte sich, dass die
Ausweichstellen, teilweise auch aufgrund von Falschparkern, nicht ausreichend
waren, um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Gemäß Bürgerschaftsbeschluss
wurden die vorhandenen Ausweichstellen überprüft. Mit Datum vom 14.03.2017
wurden die Ausweichmöglichkeiten verbessert, in dem die Halteverbotsbereiche
ausgeweitet und eine Ladezone eingerichtet wurden, in der nur temporär gehalten
werden darf. Die Anzahl der Bewohnerparkplätze reduzierte sich dementsprechend
um mehr als 1/3 (34 -> 19 Stellplätze).
Auf einer Länge von
insgesamt 270 m zwischen Badstüberstraße und Kleinschmiedstraße bestehen jetzt
vier Abschnitte mit absolutem Halteverbot auf einer Länge von 84 m und
eingeschränktes Halteverbot auf einer Länge von 60 m. Mit der jetzt getroffenen
Regelung ist aus Sicht der Verwaltung ein geeigneter Kompromiss für die Belange
des Bewohnerparkens und des Lieferverkehrs getroffen worden, der auch eine gute
Erreichbarkeit der Tiefgarage ermöglicht.
Ebenfalls überprüft
wurde die Einbeziehung der Nebenstraßen in die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage.
Einzig in Betracht kommende Alternative wäre die Nutzung der Badenstraße. Dies
wurde bereits in der Verkehrsuntersuchung zur Erschließung der Tiefgarage im
Quartier 17 untersucht. Das beauftragte Planungsbüro kam zu dem Ergebnis, dass
die Bündelung der Zu- und Abfahrt auf die Heilgeiststraße zu einer insgesamt
geringeren Beeinträchtigung der Anwohner führt. Die Bündelung des Verkehrs auf
die Heilgeiststraße war zudem der Anlass, dass, anders als in der übrigen
Altstadt, die Heilgeiststraße mit einer Asphaltdecke ausgebaut wurde. Daher
soll die Zu- und Abfahrt über die Heilgeiststraße beibehalten werden.
Aus Sicht der
Verwaltung wird sich die Situation noch weiter verbessern, wenn mit
Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen in der Heilgeiststraße der
Baustellenverkehr entfällt. Die mit Entfall der Baustellenflächen wieder
freiwerdenden Flächen am Fahrbahnrand sollen dann weiterhin frei bleiben und
nicht dem ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden.
Herr Lastovka
fragt, ob die bisher getroffenen Maßnahmen aus der Sicht der Verwaltung
ausreichen, um den Bürgerschaftsbeschluss umzusetzen.
Herr Bogusch bejaht
die Frage.
Der Präsident
stellt die beantragte Aussprache wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich zugestimmt
2018-VI-01-0730
Herr Adomeit hat
eine andere Wahrnehmung und fragt, wie die Maßnahmen durchgesetzt werden
sollen.
Herr Bogusch hat,
den Verkehrsfluss betreffend, eigene Erfahrungen gesammelt. Unter Umständen ist
das Warten in den geschaffenen Ausweichstellen erforderlich, um den
Gegenverkehr passieren zu lassen. Nichtsdestotrotz ist die Situation mit der
Ausweitung der Halteverbotsbereiche ausreichend verbessert.
Herr Dr. Zabel
erkennt die getroffenen Maßnahmen, allerdings werden diese offensichtlich nicht
eingehalten. Die Wahrnehmung ist, dass viele im Halteverbot parken bzw. stehen,
sodass der Verkehrsfluss ständig unterbrochen wird. Gegebenenfalls ist über
noch stärkere Kontrollen nachzudenken.