Der Präsident äußert seinen Unmut über das, aus seiner Sicht, anstandslose Verhalten von Herrn Laack gegenüber der Verwaltung und den Bürgerschafsmitgliedern.

 

Der Präsident der Bürgerschaft erteilt gegen Herrn Laack einen Ordnungsruf und teilt die Folgen bei weiteren Ordnungsrufen mit.