Der Präsident äußert seinen Unmut über
das, aus seiner Sicht, anstandslose Verhalten von Herrn Laack gegenüber der
Verwaltung und den Bürgerschafsmitgliedern.
Der Präsident der Bürgerschaft erteilt gegen Herrn Laack
einen Ordnungsruf und teilt die Folgen bei weiteren Ordnungsrufen mit.