Herr Tuttlies hat zu dem Thema eine Präsentation vorbereitet, inbegriffen ist auch die Entwicklung der Schülerzahlen.

 

Er teilt mit, dass der Grundsatz der Schulwahlfreiheit gilt. Allerdings findet dieser seine Grenzen in den Aufnahmekapazitäten der Schulen.

 

Das Internetportal der Hansestadt Stralsund ermöglicht den Eltern die Abgabe eines Erst – und Zweitwunsches. Übersteigen die Anmeldungen, den Erstwunsch betreffend, die Aufnahmekapazitäten der Schule, muss eine Umlenkung erfolgen. Berücksichtigt wird zuerst der Zweitwunsch. Ist dieser auch nicht realisierbar, greift das Entfernungsprinzip, sodass Schüler und Schülerinnen mit der geringsten Entfernung, ermittelt durch ein verwaltungsinternes Programm, vorrangig Zugriff haben.

 

Herr Tuttlies betont, dass in diesem Jahr genügend Kapazitäten vorhanden sind. Es liegen 524 Anmeldungen bei einer Kapazität von 562 Aufnahmen, vor und es werden 33 Rückstellungen aus dem letzten Jahr aufgenommen. Des Weiteren sind 7 auswärtige Anmeldungen eingegangen, die gegebenenfalls aufgrund des Entfernungsprinzips abgelehnt werden könnten.

 

Frau Westphal ergänzt, dass die Begutachtung der angemeldeten Kinder durch den diagnostischen Dienst noch nicht abgeschlossen ist. Nach jetzigem Stand werden in diesem Jahr mindestens 2 Kinder in der Astrid-Lindgren-Schule eingeschult. Weiter könnten Kinder den Diagnoseförderklassen (DFK) oder Sprachheilklassen zugeordnet werden. Nach Abschluss der Begutachtungen, ca. im April, kann die Restkapazität tatsächlich ermittelt werden.

 

Herr Tuttlies geht zur Entwicklung der Einschulungszahlen über, indem er die vergangenen Jahre mit den Einschulungszahlen aus dem Jahr 2010, gesamt 427, vergleicht. Festzustellen ist, dass sich die Zahl der Einschulungen seit 2014 stabilisiert und sogar steigert. So gab es beispielsweise 2016 gesamt 579 und 2017 gesamt 500 Einschulungen, miteingerechnet sind die Zahlen der privaten Jona-Schule.

 

Frau Bartel fragt, ob die steigenden Zahlen auf die Familien mit Migrationshintergrund zurückzuführen sind.

Herr Tuttlies bestätigt dies für die letzten zwei Jahre. Im Zuge dessen spricht er auch die geburtenschwachen und – starken Jahrgänge an. Die Tendenz der Einschulungszahlen ist gleichbleibend hoch, entgegen dem Landestrend.

 

Frau Bartel fragt, ob das Land in Bezug auf die Zahlen informiert wird.

Herr Tuttlies informiert darüber, dass die Zahlen der Hansestadt Stralsund anhand eines Auszuges aus dem Einwohnermelderegister regelmäßig an das Land übermittelt werden. Die Landesstatistik ist nachweislich falsch. Diese bezieht sich auf die Angaben des statistischen Bundesamtes, das mit einem irreparablen Computerfehler arbeitet.

 

 

Im Ergebnis ist es unwahrscheinlich schwierig, eine tragfähige Planung zu machen, eingehend auf den Schulbau. Nichtsdestotrotz hat die Hansestadt Stralsund ein Konzept entwickelt. Die Hermann-Burmeister- Schule wird durch den Ersatzneubau der ehemaligen Allende-Schule erweitert und weiter gibt es eine Erweiterung des Schulzentrums „Am Sund“.

 

Frau Westphal fügt hinzu, dass konstant 50-60, in Spitzen 70 Kinder mit Migrationshintergrund in den Schulen integriert sind. Bis etwa 2023 werden die DaZ-Intensivkurse (Deutsch als Zweitsprache-Kurse) fortgeführt.

 

Frau Schüler fragt nach den Konsequenzen bei einer möglichen Eingemeindung von Altefähr.

Herr Tuttlies informiert, dass dadurch jährlich ca. 10-15 Kinder untergebracht werden müssen. Die Kapazitäten geben dies jedoch her.

 

Frau Bartel fragt nach den Kapazitäten während des Neubaus des Schulzentrums „Am Sund“.

Herr Tuttlies erläutert, dass ein zusätzlicher Klassenzug nicht dauerhaft an einer Schule integriert werden kann.

Möglich ist die Aufstellung eines zusätzlichen Containers auf der Freifläche der „Hermann Burmeister“ Schule oder die Integration eines zusätzlichen Zuges für ein Jahr an der Marie-Curie-Schule. Zwei Schulen parallel zu bauen, ist gegenüber möglichen Fördermittelgebern angesprochen worden.

 

Frau Bartel fragt, ob mit dem Neubau noch in diesem Jahr begonnen wird.

Dazu erläutert Herr Tuttlies, dass das Geld im Haushalt fehlt und auf die Zusagen der Fördermittel gewartet werden muss. Sollten die Zuwendungen im Jahr 2018 bewilligt werden, müssen die Ausschreibungen EU weit erfolgen. Durch alle dann laufenden Fristen zuzüglich Planung und Bauzeit wäre dann eine Fertigstellung vor 2020/2021 unrealistisch.

 

Frau Dr. Carstensen erkundigt sich zum Thema „Inklusion“ und deren Umsetzung in Stralsund.

Herr Tuttlies erläutert, dass eine praktische Umsetzung aufgrund der derzeitigen Kapazitätsverordnung nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass eine Inklusion teuer ist und das Land beschränkt sich bei der Kostenbeteiligung eines Neubaus auf das, was für die Inklusion zusätzlich nötig ist.

 

Frau Bartel ergänzt, dass viele Unklarheiten im Raum stehen, u.a. in der pädagogischen Betreuung und auch in Bezug auf das Prüfungsverfahren im Abitur.

 

Herr Tuttlies teilt mit, dass das Land in mehreren Sitzungen mit dem Thema „Inklusion“ konfrontiert worden ist. In den Sitzungen ging es beispielsweise um die Anzahl, Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten oder aber um Barrierefreiheit und Waschräume. Das Land ist mit einer guten Idee gestartet, viele Probleme sind aufgetreten und diese hat das Land noch nicht beraten und umgesetzt.

 

Frau Dr. Carstensen sagt, dass Studien eine bessere Unterstützung der Kinder in Regelschulen belegen. Des Weiteren müssen die Eltern sensibilisiert werden, da erfahrungsgemäß alle gegen eine Inklusion eingestellt sind.

 

Herr Hofmann schlägt vor, dass Thema „Inklusion“ separat in einer weiteren Sitzung zu behandeln.

 

Herr Tuttlies ergänzt, dass zwei Schulen der Hansestadt Stralsund für die spezifische Kompetenz vorgeschlagen werden. Das Land schlägt als weiterführende Kompetenz das „Hansa-Gymnasium“ vor. Aus Sicht der Verwaltung sind die möglichen, noch nicht vorhersehbaren Vorgaben in einem zum Teil denkmalgeschützten Gebäude nicht umsetzbar. Aufgrund dessen wird neben der Grundschule „Herrmann Burmeister“ die „Integrierte Gesamtschule“, das Haus 2, vorgeschlagen. Damit wird am Standort Stralsund in der spezifischen Kompetenz „Hören-Sehen-Körperbehinderung“ ein nahtloser Übergang geschaffen. Andere Inklusionsmodelle bleiben erstmal außen vor.

 

Sofern neue Informationen vorliegen, wird die Verwaltung diese kundgeben.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Tuttlies und schließt den Tagesordnungspunkt.