Sitzung: 16.01.2018 Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport (beendet)
Herr Tuttlies hat zu dem Thema eine Präsentation vorbereitet,
inbegriffen ist auch die Entwicklung der Schülerzahlen.
Er teilt mit, dass
der Grundsatz der Schulwahlfreiheit gilt. Allerdings findet dieser seine
Grenzen in den Aufnahmekapazitäten der Schulen.
Das Internetportal
der Hansestadt Stralsund ermöglicht den Eltern die Abgabe eines Erst – und
Zweitwunsches. Übersteigen die Anmeldungen, den Erstwunsch betreffend, die
Aufnahmekapazitäten der Schule, muss eine Umlenkung erfolgen. Berücksichtigt
wird zuerst der Zweitwunsch. Ist dieser auch nicht realisierbar, greift das
Entfernungsprinzip, sodass Schüler und Schülerinnen mit der geringsten
Entfernung, ermittelt durch ein verwaltungsinternes Programm, vorrangig Zugriff
haben.
Herr Tuttlies
betont, dass in diesem Jahr genügend Kapazitäten vorhanden sind. Es liegen 524
Anmeldungen bei einer Kapazität von 562 Aufnahmen, vor und es werden 33
Rückstellungen aus dem letzten Jahr aufgenommen. Des Weiteren sind 7 auswärtige
Anmeldungen eingegangen, die gegebenenfalls aufgrund des Entfernungsprinzips
abgelehnt werden könnten.
Frau Westphal
ergänzt, dass die Begutachtung der angemeldeten Kinder durch den diagnostischen
Dienst noch nicht abgeschlossen ist. Nach jetzigem Stand werden in diesem Jahr
mindestens 2 Kinder in der Astrid-Lindgren-Schule eingeschult. Weiter könnten
Kinder den Diagnoseförderklassen (DFK) oder Sprachheilklassen zugeordnet
werden. Nach Abschluss der Begutachtungen, ca. im April, kann die Restkapazität
tatsächlich ermittelt werden.
Herr Tuttlies geht
zur Entwicklung der Einschulungszahlen über, indem er die vergangenen Jahre mit
den Einschulungszahlen aus dem Jahr 2010, gesamt 427, vergleicht. Festzustellen
ist, dass sich die Zahl der Einschulungen seit 2014 stabilisiert und sogar
steigert. So gab es beispielsweise 2016 gesamt 579 und 2017 gesamt 500
Einschulungen, miteingerechnet sind die Zahlen der privaten Jona-Schule.
Frau Bartel fragt,
ob die steigenden Zahlen auf die Familien mit Migrationshintergrund
zurückzuführen sind.
Herr Tuttlies
bestätigt dies für die letzten zwei Jahre. Im Zuge dessen spricht er auch die
geburtenschwachen und – starken Jahrgänge an. Die Tendenz der
Einschulungszahlen ist gleichbleibend hoch, entgegen dem Landestrend.
Frau Bartel fragt,
ob das Land in Bezug auf die Zahlen informiert wird.
Herr Tuttlies
informiert darüber, dass die Zahlen der Hansestadt Stralsund anhand eines Auszuges
aus dem Einwohnermelderegister regelmäßig an das Land übermittelt werden. Die
Landesstatistik ist nachweislich falsch. Diese bezieht sich auf die Angaben des
statistischen Bundesamtes, das mit einem irreparablen Computerfehler arbeitet.
Im Ergebnis ist es
unwahrscheinlich schwierig, eine tragfähige Planung zu machen, eingehend auf
den Schulbau. Nichtsdestotrotz hat die Hansestadt Stralsund ein Konzept
entwickelt. Die Hermann-Burmeister- Schule wird durch den Ersatzneubau der
ehemaligen Allende-Schule erweitert und weiter gibt es eine Erweiterung des
Schulzentrums „Am Sund“.
Frau Westphal fügt
hinzu, dass konstant 50-60, in Spitzen 70 Kinder mit Migrationshintergrund in
den Schulen integriert sind. Bis etwa 2023 werden die DaZ-Intensivkurse
(Deutsch als Zweitsprache-Kurse) fortgeführt.
Frau Schüler fragt
nach den Konsequenzen bei einer möglichen Eingemeindung von Altefähr.
Herr Tuttlies
informiert, dass dadurch jährlich ca. 10-15 Kinder untergebracht werden müssen.
Die Kapazitäten geben dies jedoch her.
Frau Bartel fragt
nach den Kapazitäten während des Neubaus des Schulzentrums „Am Sund“.
Herr Tuttlies
erläutert, dass ein zusätzlicher Klassenzug nicht dauerhaft an einer Schule
integriert werden kann.
Möglich ist die
Aufstellung eines zusätzlichen Containers auf der Freifläche der „Hermann
Burmeister“ Schule oder die Integration eines zusätzlichen Zuges für ein Jahr
an der Marie-Curie-Schule. Zwei Schulen parallel zu bauen, ist gegenüber
möglichen Fördermittelgebern angesprochen worden.
Frau Bartel fragt,
ob mit dem Neubau noch in diesem Jahr begonnen wird.
Dazu erläutert Herr
Tuttlies, dass das Geld im Haushalt fehlt und auf die Zusagen der Fördermittel
gewartet werden muss. Sollten die Zuwendungen im Jahr 2018 bewilligt werden,
müssen die Ausschreibungen EU weit erfolgen. Durch alle dann laufenden Fristen
zuzüglich Planung und Bauzeit wäre dann eine Fertigstellung vor 2020/2021
unrealistisch.
Frau Dr. Carstensen
erkundigt sich zum Thema „Inklusion“ und deren Umsetzung in Stralsund.
Herr Tuttlies erläutert,
dass eine praktische Umsetzung aufgrund der derzeitigen Kapazitätsverordnung
nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass eine Inklusion teuer ist und das Land
beschränkt sich bei der Kostenbeteiligung eines Neubaus auf das, was für die
Inklusion zusätzlich nötig ist.
Frau Bartel
ergänzt, dass viele Unklarheiten im Raum stehen, u.a. in der pädagogischen
Betreuung und auch in Bezug auf das Prüfungsverfahren im Abitur.
Herr Tuttlies teilt
mit, dass das Land in mehreren Sitzungen mit dem Thema „Inklusion“ konfrontiert
worden ist. In den Sitzungen ging es beispielsweise um die Anzahl, Größe und
Ausstattung der Räumlichkeiten oder aber um Barrierefreiheit und Waschräume.
Das Land ist mit einer guten Idee gestartet, viele Probleme sind aufgetreten
und diese hat das Land noch nicht beraten und umgesetzt.
Frau Dr. Carstensen
sagt, dass Studien eine bessere Unterstützung der Kinder in Regelschulen
belegen. Des Weiteren müssen die Eltern sensibilisiert werden, da
erfahrungsgemäß alle gegen eine Inklusion eingestellt sind.
Herr Hofmann
schlägt vor, dass Thema „Inklusion“ separat in einer weiteren Sitzung zu
behandeln.
Herr Tuttlies
ergänzt, dass zwei Schulen der Hansestadt Stralsund für die spezifische
Kompetenz vorgeschlagen werden. Das Land schlägt als weiterführende Kompetenz
das „Hansa-Gymnasium“ vor. Aus Sicht der Verwaltung sind die möglichen, noch
nicht vorhersehbaren Vorgaben in einem zum Teil denkmalgeschützten Gebäude
nicht umsetzbar. Aufgrund dessen wird neben der Grundschule „Herrmann
Burmeister“ die „Integrierte Gesamtschule“, das Haus 2, vorgeschlagen. Damit
wird am Standort Stralsund in der spezifischen Kompetenz
„Hören-Sehen-Körperbehinderung“ ein nahtloser Übergang geschaffen. Andere
Inklusionsmodelle bleiben erstmal außen vor.
Sofern neue
Informationen vorliegen, wird die Verwaltung diese kundgeben.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Tuttlies und schließt den Tagesordnungspunkt.