Sitzung: 09.01.2018 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 0058/2017
Herr Meier fragt, ob jedes Ausschussmitglied
im Besitz des Änderungsantrages AN 0005/2018, eingereicht von der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen, ist.
Auf Nachfrage von
Herrn Meier erläutert Frau Hinrichs die Gründe für die Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung.
Zum einen hat das Amt für zentrale Dienste den Auftrag bereits im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes erhalten und zum anderen sind in Folge der
Kreisgebietsreform Aufgabenbereiche, damit auch Gebührentatbestände, entfallen.
Des Weiteren hat die Überarbeitung eine Einnahmenerhöhung zum Ziel.
Herr Meier verliest
den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Herr Kinder führt
die Hintergründe des Antrags aus.
Herr Meier erfragt,
ob privatrechtliche Institutionen von den Gebühren freigestellt werden können.
Dazu erklärt Frau
Hinrichs, dass diese Frage innerhalb der Verwaltung erst einmal geprüft werden
muss. Eine Antwort kann so kurzfristig nicht gegeben werden.
Herr Meier schlägt
vor, dass der Antrag zurückgezogen und erneut zur Bürgerschaftssitzung am
18.01.2018 eingereicht werden könnte. Die Verwaltung hat bis dahin Zeit, den
Inhalt und die mögliche Umsetzung des Antrages zu prüfen.
Daraufhin zieht
Herr Kinder den Antrag zurück.
Die
Ausschussmitglieder haben keinen weiteren Redebedarf.
Der Ausschuss für
Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage
B 0058/2017 entsprechend der Beschlussempfehlung zu beschließen.