Herr Meier fragt, ob jedes Ausschussmitglied im Besitz des Änderungsantrages AN 0005/2018, eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, ist.

Auf Nachfrage von Herrn Meier erläutert Frau Hinrichs die Gründe für die Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung. Zum einen hat das Amt für zentrale Dienste den Auftrag bereits im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes erhalten und zum anderen sind in Folge der Kreisgebietsreform Aufgabenbereiche, damit auch Gebührentatbestände, entfallen. Des Weiteren hat die Überarbeitung eine Einnahmenerhöhung zum Ziel.

 

Herr Meier verliest den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Herr Kinder führt die Hintergründe des Antrags aus.

Herr Meier erfragt, ob privatrechtliche Institutionen von den Gebühren freigestellt werden können.

Dazu erklärt Frau Hinrichs, dass diese Frage innerhalb der Verwaltung erst einmal geprüft werden muss. Eine Antwort kann so kurzfristig nicht gegeben werden.

 

Herr Meier schlägt vor, dass der Antrag zurückgezogen und erneut zur Bürgerschaftssitzung am 18.01.2018 eingereicht werden könnte. Die Verwaltung hat bis dahin Zeit, den Inhalt und die mögliche Umsetzung des Antrages zu prüfen.

Daraufhin zieht Herr Kinder den Antrag zurück.

 

Die Ausschussmitglieder haben keinen weiteren Redebedarf.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage

B 0058/2017 entsprechend der Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung