Herr Meier informiert, dass Frau Steinfurt den Einladungen der Fraktionen gefolgt ist und dort bereits Fragen beatwortet hat.

Er schlägt vor, dass die Mitglieder wie in der vergangenen Sitzung festgelegt, kurz zu ihrem Teil des Haushaltes berichten.

 

Herr Meier informiert zum Teilhaushalt 1 – Verwaltungssteuerung, dass es im Wesentlichen keine Änderungen zu den Vorjahren gab. Die meisten Aufwendungen findet man hier in den Dienstbezügen und Vergütungen der Arbeitnehmer.

Auch im Bereich des Rechnungsprüfungsamtes gibt es keine wesentlichen Änderungen.

Im Bereich des Rechtsamtes sind hier die Gerichtskosten, die unter den Aufwendungen hoch ausgewiesen sind.

Zum Bereich Statistik und Wahlen sind hohe Portokosten angesetzt, die für die Versendung von Wahlunterlagen vorgesehen sind.

Im Stellenplan sind derzeit 608 Planstellen für das Jahr 2017 vorgesehen.

Er fragt nach, wobei es sich bei „Planstellen nachrichtlich“ handelt.

Dazu führt Frau Hinrichs aus, dass es sich hier um die Poolstelen, die Ausbildungsstellen und die Saisonkräftestellen handelt. Diese sind nicht als ständig benötigt, sondern als nachrichtlich auszuweisen.

Die Planstellen werden 2018 auf 578, im Jahr 2019 auf 571 und im Jahr 2020 auf 565 reduziert werden.

Positiv hebt er hervor, dass die Anzahl der Ausbildungsplätze von 20 auf 24 hochgesetzt wird.

 

Herr Meier fragt nach, warum der Beauftragte für die Integration von Menschen mit Behinderungen dem Amt für Planung und Bau zugeordnet wurde und nicht dem Amt für Schule und Sport.

Dazu erläutert Herr Gawoehns, dass die Ansiedlung im Amt für Planung und Bau schon vor einiger Zeit so mit dem Oberbürgermeister festgelegt wurde. Die Arbeitsaufgaben bringen viele Berührungspunkte mit dem Amt für Planung und Bau mit sich, wie z.B. die Barrierefreiheit. Daher wurde dies zum damaligen Zeitpunkt so festgelegt.

Während des Auswahlverfahrens für die neue Stellenbesetzung wurde darauf geachtet, dass der zukünftige Stelleninhaber Sachverstand für beide Bereiche vorweisen kann.

 

Herr Haack teilt zum Teilhaushalt 6 „Wirtschaftsförderung“ mit, dass die Planung auf dem Niveau der Vorjahre geblieben ist. Die Anzahl der Stellen ist gleich geblieben.

Auch die Förderungen bleiben auf dem gleichen Niveau, obwohl durch gezielte Ansiedelungen der Haushaltsansatz ggf. erhöht werden könnte.

Für die Wirtschaftsfördergesellschaft sind erneut 50 T€ eingestellt worden. Herr Haack teilt dazu mit, dass die Fraktion Bürger für Stralsund mit dieser Position nicht einverstanden ist und zur Bürgerschaftssitzung ggf. einen Änderungsantrag einbringen wird.

 

Zur Förderung des Welcome Centers in Höhe von 10 T€ pro Jahr schlägt er vor, die Notwendigkeit nach 1,5 Jahren zu prüfen.

 

Zum Teilhaushalt 7 „Soziale Hilfen“ teilt Herr van Slooten mit, dass es keine großen Abweichungen zu den Vorjahren gibt. Eine moderate Steigerung in einigen Bereichen ist in den nächsten Jahren zu verzeichnen. Die Förderungen von Vereinen und Institutionen  bleiben auf dem Niveau der Vorjahre. Daher ist hier kein Handlungsbedarf gegeben.

 

Herr Philippen teilt zum Teilhaushalt 8 „Kinder- und Jugendförderung“ mit, dass die Förderungen im Bereich der vergangenen Jahre geblieben sind. Weiter wird auch der Beitrag der Kitaförderung als Anteil der Wohnsitzgemeinde eingeplant.

 

Zum Teilhaushalt 9 „Kulturelle Einrichtungen“ informiert Herr Philippen, dass die Förderung für die Fußbodenheizung der Kulturkirche im Haushalt eingeplant ist. Alle weiteren finanziellen Förderungen für die Kultureinrichtungen sind wie in den Vorjahren auch im Haushalt eingeplant worden.

 

Herr R. Kuhn informiert zum Teilhaushalt 10 „Schulverwaltung und Sport“, dass hier auf dem Niveau der Vorjahre geplant wurde.

Er fragt zu Seite 351 lfd. Nr. 20 nach, woraus sich die Differenz der Dienstleitungen der EDV ergibt.

Dazu führt Frau Steinfurt aus, dass sich hier die internen Leitungsverrechnungen der Aufwendungen der EDV wiederfinden. Es ist seit diesem Jahr eine Konkretisierung vorgenommen worden, bei der auf Computerarbeitsplätze umgestellt wurde. Vorher wurde nach Anzahl der Mitarbeiter abgerechnet.

 

Zum Investitionsprogramm fragt Herr R. Kuhn zu den Seiten 373 – 375 nach, warum die geplanten Investitionen für die EDV-Ausstattung der Schulen pro weiterführende Schule enorm auseinandergehen.

Dazu erläutert Herr Pagels, dass die Schulen ihren Bedarf melden und dieser im Amt auch parallel ermittelt wird. Daher entstehen pro Schule unterschiedliche Bedarfe. Weiter weist er darauf hin, dass hier nur die Erfassung von Beschaffungen über 1.000 € erfolgt. Ein Großteil der Beschaffungen liegen unter dieser Obergrenze und fließen dann nur in den Ergebnishaushalt.

 

Herr R. Kuhn informiert, dass laut der Bertelsmannstiftung die Ausgaben für eine EDV-Ausstattung einer Grundschule bei 45.600 € und für eine weiterführende Schule bei   301.000 € pro Jahr liegen. Er möchte erläutert haben, warum die Ansätze im Haushalt dies nicht wiederspiegeln.

Herr Pagels erläutert umfangreich, dass die Ausstattung der Kabinette und anderer technischer Geräte in den meisten Fällen innerhalb von Sanierungsprogrammen der Schulen erfolgen und auch innerhalb dieser Sanierungen abgerechnet werden.

 

Zum von Herrn R. Kuhn angesprochenen Digitalpaktprogramm informiert Herr Pagels, dass dies innerhalb der Verwaltung besprochen wurde. Mögliche Förderungen könnten beantragt werden, da die entsprechenden Eigenmittel zur Verfügung stehen würden.

Weitere Fördermittel sind beim Land eingeworben worden.

 

Zum Teilhaushalt 11 „Liegenschaften“ teilt Herr Pieper mit, dass er die Einhaltung der Planung kritisch sieht. Er ist der Meinung, dass in diesem Bereich ein Nachsteuern innerhalb der zwei Haushaltsjahre notwendig werden wird.

 

Zum Teilhaushalt 13 „Ordnungsamt“ erfragt Herr Quintana Schmidt zu Seite 397 den Hintergrund der Erhöhung der Nachberechnung.

Dazu erläutert Frau Steinfurt, dass die Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2016 fehlen. Dies besteht seit dem Jahr 2013.

Zu den internen Leistungsverrechnungen liegt hier die Änderung ebenfalls in der Umstellung der EDV-Abrechnung.

Zu S. 398 zum Brandschutz erfragt Herr Quintana Schmidt, ob hier die gleiche Ursache zu Grunde liegt für die Veränderung.

Hierzu teilt Frau Steinfurt mit, dass hier ebenfalls die Abschreibungen fehlen und sich die Abrechnung der Personalaufwendungen verändert hat.

 

Zum Teilhaushalt 14 „Planung, Denkmalpflege und Bau“ teilt Herr Kinder mit, dass er der Kämmerei seine Fragen vorher zugeleitet hat.

Frau Steinfurt informiert, dass sich die erste Frage auf die S. 446 Zeile 06 bezieht. Sie erläutert die Abweichungen zum Ergebnis 2016 und den Planungen 2017 ff. Hierbei handelt es sich um Ersatzvornahmen, die im Jahr 2016 nicht auf die Grundstücksbesitzer wie geplant umgelegt werden konnten.

Weiter erläutert sie die Abweichungen in Zeile 14. Hier fehlen die Abschlussbuchungen des städtebaulichen Sondervermögens.

Die gleiche Problematik trifft bei den Fragen 4 und 8 zu.

Weiter teilt Sie mit, dass die Fragen 3, 9, 10 und 11 sich auf die neu zu erhebenden Prüfgebühren für baurechtliche Nachweise beziehen.

Zu Frage 5 erläutert Frau Steinfurt den Unterschied der Seiten 447 und 448.

Zur Frage 6 auf S. 451 teilt sie mit, dass es sich hier um die Eigenanteile für städtebauliche Leistungen handelt. Die Untersetzungen sind ab S. 463 dargestellt.

 

Zum Teilhaushalt 15 „Straßen- und Stadtgrün“ fragt Herr Quintana Schmidt nach, warum auf S. 488 der Öffentliche Personennahverkehr mit einem Zuschuss von 0 € ausgewiesen ist. Er möchte wissen, ob dies ggf. an anderer Stelle veranschlagt wird.

Dazu erläutert Frau Steinfurt, dass es sich in dieser Aufstellung nur um Zuschusszahlungen handelt. Die Stadt erhält jedoch eine Sonderbedarfszuweisung, die als Gegenposition gerechnet wird und daher sind an dieser Stelle 0€ ausgewiesen.

Weiter erläutert Frau Steinfurt die Frage zu S. 487 zu den erheblichen Veränderungen der ordentlichen Erträge. Hier handelt es sich um die Auflösung von Sonderposten, die entsprechend anzupassen sind.

 

Frau Lewing fragt zum Teilhaushalt 16 „Zentrales Gebäudemanagement“, ob die Reinigungsverträge für die Verwaltungsgebäude zwischenzeitliche gekündigt und neu ausgeschrieben sind.

Herr Pagels führt dazu aus, dass alle Verträge fristgerecht gekündigt wurden. Die Ausschreibungen sind vorbereitet. Die Planzahlen sind etwas höher angesetzt worden, um einer Kostenerhöhung gewappnet zu sein.

Somit ist der Bürgerschaftsbeschluss berücksichtigt worden.

Frau Lewing erfragt weiter, wo die Investitionen zum Zoo dargestellt sind. Dazu erläutert Herr Pagels, dass diese Leistungen beim Teilhaushalt des Zoos wiederzufinden sind. In diesem Teilhaushalt sind lediglich die begonnenen Maßnahmen und kleinere Sanierungsmaßnahmen dargestellt.

 

Herr Haack informiert zum Teilhaushalt 90 „Zentrale Dienstleistungen“, dass hieraus ersichtlich ist, dass die Steuerkraft in Stralsund weiter ansteigt. Dadurch wird die Haushaltserfüllung weiter verbessert.

Weiter sind in diesem Teil des Haushaltes die Zuschüsse z.B. an das Meeresmuseum und an das Theater wiederzufinden.

Er hebt als positiv hervor, dass die Einnahmen aus dem Gewinn der städtischen Betriebe und die Konzessionsabgaben auf hohem Niveau bestehen bleiben.

Die sehr gute Entwicklung der städtischen Steuern zeigt den richtigen Weg der Entwicklung der Hansestadt.

Weiter wirken sich die erhöhten Zuweisungen aus dem FAG positiv im Haushalt aus.

Der erstmalige Zuschuss an den Zentralfriedhof in Höhe von 60.000 € für den grünpolitischen Wert ist im Haushalt eingeplant. Weitere Zuschüsse an das Meeresmuseum und die Tourismuszentrale sind im vorgegebenen Bereich berücksichtigt worden.

Herr Haack stellt klar, dass sich die Kreisumlage des Landkreises erhöhen wird.

Weiter macht er deutlich, dass die neuen Entwicklungen zum Theater noch nicht im Haushalt berücksichtigt wurden und Anpassungen bedeuten werden. Bisher sind 500T € mehr im Haushaltsplan eingeplant worden, obwohl die Bürgerschaft keine Erhöhung nach dem Stand von 2016 in Höhe von 3,1 Mio. € beschlossen hat. Weiter ist unklar, mit welchem Minus der Wirtschaftsplan 2018 des Theaters enden wird. Derzeit kann von 300T bis 400T € ausgegangen werden.

Er betont, dass die Diskussionen zum Theater schnellstmöglich und konsequent fortgeführt werden sollten.

Herr van Slooten teilt mit, dass mit dem Haushaltsabschluss 2017 des Theaters eventuell Mehrkosten zu erwarten sein könnten.

Herr Haack verdeutlicht, dass zusätzlich 500T € Ausgaben im Haushalt eingeplant sind.

 

Herr Philippen erläutert, dass die Fraktion Bürger für Stralsund aufgrund der Problematik um das Theater vorerst gegen den Haushalt stimmen wird.

 

Da es keine weiteren Fragen zum Haushalt gibt, lässt Herr Meier über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage

B 0073/2017 entsprechend der Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 6 Zustimmungen 2 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung