Herr Hofmann fasst die bisherige Beratung zu diesem Thema zusammen.

Er erfragt den derzeitigen Sachstand zur Nutzung von Sportstätten durch ehrenamtliche Vereine und den Stand von Angeboten des Gesundheitssports, welcher auch bei der Krankenkasse abgerechnet wird.

 

Herr Tuttlies verdeutlicht, dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema handelt. Seine Präsentation im Ausschuss sowie in zwei Fraktionen hat verschiedene Reaktionen ausgelöst.

 

Herr Tuttlies erläutert, dass es schwierig sei, sich dem Problem zu nähern.

Vereine, die Gesundheitssport anbieten, müssten einen Teil ihrer zusätzlichen Einnahmen an die Stadt weiter reichen, was natürlich erst einmal eine Abwehrhaltung verursachen würde.

Ein Argument für die Abwehrhaltung ist, dass viele Vereine präventiven Sport, der sich u.a. mit den Sportförderrichtlinien deckt, anbieten. Aus diesem Grund dürfen die Vereine auch nicht geringer gestellt werden, als z.B. der Vereins-, Leistungs- und Breitensport.

Zusammenfassend äußert er, dass es derzeit keine tatsächliche Eingriffsmöglichkeit gibt und deshalb bis zum Jahresende keine Lösung präsentiert werden kann.

 

Herr Hofmann fragt, ob der Trend zur Verdoppelung der Angebote von Gesundheitssport weiterhin aktuell ist.

Herr Tuttlies bestätigt dies. Der Anteil an Erwachsenensport, im Sinne von Gesundheits-und Präventivsport, ist enorm gewachsen und wird auch weiter ansteigen. Das Gesundheitsbewusstsein der Menschen nimmt bei gleichbleibender Sportstättenanzahl zu. Dadurch verringert sich die Möglichkeit, flexibel mit den Hallenzeiten zu reagieren.

 

Herr Philippen sieht es kritischer, da die auf Gesundheitssport ausgerichteten Vereine eine Menge Geld generieren. Kleine Vereine, speziell Spartenvereine, finanzieren sich ausschließlich mit den Mitgliedsbeiträgen und müssen diese erhöhen, damit der Verein ausreichend Hallenzeiten bekommt, die dadurch finanziell gedeckt sind.

Es muss aus seiner Sicht eine Gerechtigkeit eingehalten werden.

Auch der Stadtsportbund mit Herrn Weckbach ist in dieses Thema zwingend einzubeziehen.

 

Herr Hofmann erinnert, dass die Verwaltung einen Lösungsansatz präsentieren wollte, der bisher noch nicht vorliegt.

Das Problem kann nicht behoben werden, wenn nicht kontinuierlich daran gearbeitet wird.

 

Frau Bartel stimmt den beiden Vorrednern zu und verdeutlicht, dass der Ausschuss und die Bürgerschaft für alle Sportler verantwortlich sind und dieser Verantwortung nachkommen müssen.

 

Herr Hofmann schlägt vor, dass das Thema nochmals ausführlich in den Fraktionen beraten werden sollte. Anschließend wird sich der Ausschuss dem Thema wieder annehmen.

 

Herr Hofmann erfragt weiter den Sachstand zur der Umsatzsteuerproblematik bei Herrn Tuttlies.

Dieser teilt mit, dass es Gespräche mit der Steuerberatungsgesellschaft gab, die für die Hansestadt tätig ist.

Positiv ist, dass ungenutzte Hallenzeiten nicht zwingend steuerpflichtig sind.

Des Weiteren gibt es ein gerichtlich anhängiges Verfahren, in dem geklärt werden soll, ob für per Satzung entgeltfreigestellte Nutzergruppen trotzdem eine Umsatzsteuer zu erheben ist. Die Stadtverwaltung hat die Einstellung, dass es keine rückwirkende Nachbesteuerung der Nutzer geben wird.

Für eine zukünftige Erhebung gibt es noch nicht genügend Festlegungen. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage getroffen werden.

Derzeit werden alle Zahlen für alle Sportstätten der Hansestadt Stralsund der vergangenen Jahre zusammen getragen. Sobald dies aufgearbeitet ist, kann man weitere Planungsschritte einleiten.

 

Herr Schwarz fragt nach, wie das Thema in anderen Kommunen gehandhabt wird.

Herr Tuttlies informiert, dass das Zentrale Gebäudemanagement in Schwerin als Eigenbetrieb geführt wird. Dort erfolgt eine andere Darstellung und eine Umsetzung ist so schneller möglich. Weiter gibt es Kommunen, die nur wenige Sportanlagen betreiben. Diese sind in dem Verwaltungsumfang nicht mit Stralsund vergleichbar.

Beim Landkreis Vorpommern-Rügen ist Herr Tuttlies der Meinung, dass hier die Umsatzsteuer auf die Sporthallengebühr aufgeschlagen wurde.

 

 

Herr Hofmann schlägt vor, dass die Verwaltung das Thema erneut auf die Tagesordnung setzt, sobald Beratungsgrundlagen erarbeitet sind.