Herr Bogusch erklärt, dass die Stadt nach Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet ist, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Weiter teilt Herr Bogusch mit, dass die öffentliche Auslegung des Plans erfolgt ist, sich aus den Eingaben jedoch keine Änderungen ergeben haben. Es müssen Maßnahmen zur Lärmreduzierung für Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von rund 8000 Autos am Tag erarbeitet werden. Stralsund hat sich entschieden, alle Hauptverkehrsstraßen mit dem entsprechenden Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen.

Herr Bogusch betont, dass es sich lediglich um ein Strategiepapier handelt und die Maßnahmen daraus nicht einklagbar sind. Allerdings müssen bei Maßnahmen, welche die Stadt umsetzten möchte, die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes berücksichtigt werden. Auch bei der Beantragung einer Förderung für ein Vorhaben spielt der Lärmaktionsplan eine Rolle. 

 

Herr Suhr beantragt, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Außerdem erkundigt sich Herr Suhr nach der Bindungswirkung des Lärmaktionsplanes.

Dazu erklärt Herr Bogusch, dass, wenn es sich beispielsweise um eine konkrete Ausbauplanung für eine bestimmte Straße handelt, auf den Lärmaktionsplan zurückgegriffen wird und die Empfehlungen aus dem Papier in die Planung mit einfließen.

 

Herr Lastovka stellt den Antrag von Herrn Suhr zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Die Vorlage wird zum nächstmöglichen Termin erneut auf die Tagesordnung gesetzt.