Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Frau Gessert erläutert die Vorlage ausführlich.

Der Bebauungsplan 65 knüpft an die bisherigen städtebaulichen Konzepte, die der Planung zu Grunde liegen, an und setzt ebenfalls das um, was auch im B-Plan 64 enthalten ist. Es soll ein architektonisch und städtebaulich hochwertiger Standort entstehen. Für beide B-Pläne wurde ein Gestaltungshandbuch entwickelt. Außerdem enthält der B-Plan eine Vielzahl von örtlichen Bauvorschriften, die der Qualitätssicherung dienen. Anfang nächsten Jahres soll die öffentliche Auslegung erfolgen. Vorgesehen sind 29 Einfamilienhäuser und 5 Stadtvillen mit bis zu 90 Wohneinheiten. 

Herr Suhr gibt zu Protokoll, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gleichen Bedenken hat, wie beim B-Plan 64.

Herr Prof. Dr. Eilsberger erfragt die Größe des zu bebauenden Grundstücks. Frau Wunderlich antwortet, dass es sich bei den reinen Wohnbauflächen um 3,35 ha handelt.

Frau Wunderlich ergänzt, dass Gemeinschaftsstellplätze für die Bewohner der Stadtvillen vorgesehen sind. Die Eigenheimbesitzer haben die Möglichkeit, auf ihren Grundstücken zu parken, außerdem sollen 18 öffentliche Besucherstellplätze geschaffen werden. Hinzu kommen 6 Stellplätze entlang der Planstraße, die der Verkehrsberuhigung dienen sollen. Auf die Bedenken von Herrn Prof. Eilsberger erwidert Frau Wunderlich, dass nicht damit zu rechnen ist, dass in jedem Einfamilienhaus zwei Wohneinheiten entstehen.

Herr Suhr erkundigt sich, ob in dem Wohngebiet Ferienwohnungen möglich sind. Frau Wunderlich verneint dies.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0066/2017 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 7 Zustimmungen                2 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen