Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Roch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Mit der Umsetzung des auf der 02. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund vom 23.02.2012 gefassten Beschlusses Nr. 2012-V-02-0679 (Einreicher: Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion), beauftragte der Oberbürgermeister Dr. Badrow das Amt für Recht und Controlling. Mit den OB-Schreiben vom 28.03.2012, 02.04.2012, 03.04.2012 und 11.04.2012 an die Gesellschaften, wurden diese über die Beschlusslage informiert und entsprechend angewiesen.

 

Auf der 04. Sitzung der Bürgerschaft vom 26.04.2012 informierte Herr Zimmer, unter Top 5. – Mitteilungen des Präsidenten, über ein OB-Schreiben vom 13.04.2012, in dem der Präsident der Bürgerschaft vom Inhalt der oben genannten Schreiben in Kenntnis gesetzt wurde. Der Schriftsatz liegt den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bürgerschaft vor.

 

Damit galt der o.g. Beschluss als erledigt.

 

Auf der 07. Sitzung der Bürgerschaft vom 20.09.2012 brachte derselbe Einreicher, Herr Nico Völker von der CDU/FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zur Abstimmung, der unter der Beschluss-Nr.: 2012-V-07-0798 mehrheitlich angenommen wurde:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch die Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2012 einen jährlichen Bericht (Subventionsbericht) für den Konzern Hansestadt Stralsund über alle Beihilfen, direkte und indirekte Zuwendungen und freiwillige Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Institutionen, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden oder der Förderung dienen sollen, erstellen zu lassen und diesen der Bürgerschaft vorzulegen. Dieser Bericht soll die auszureichenden Mittel für jeden Zuwendungsempfänger genau bezeichnen.

Dabei sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten:

 

- Aufnahme aller Zuschüsse/ Ausgaben aus dem Haushalt der Stadt sowie aus den Wirtschaftsplänen etc. der städtischen Betreibe und Gesellschaften ab einer Höhe von 1000,00 €

- Auflistung und Abgleich mit durchgeleiteten EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie Zuwendungen Dritter

- Angaben der Art, des Zwecks, der Rechtsgrundlage, vom Grund, der Zahlungsdauer,  der Haushaltsstelle, vom Planwert und der Zahlung und vom Wert  (ggf. durch Schätzung) bei Teil- oder unentgeltlicher Leistung

 

 

Mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragte der Oberbürgermeister das Kämmereiamt, im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012. Durch das Büro Controlling wurden daraufhin die vonseiten der Gesellschaften erhaltenen Informationen dem Kämmereiamt zugearbeitet.

 

Auf der 08. Sitzung der Bürgerschaft am 10.10.2013 gab der Präsident der Bürgerschaft, unter Top 5. – Mitteilungen des Präsidenten, bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012-V-07-0798 vom 20.09.2012 den Fraktionen und Mitgliedern der Bürgerschaft der Subventionsbericht für das Jahr 2012 zugegangen ist.

Es wurde um entsprechend vertrauliche Kenntnisnahme gebeten.

 

Von einer Veröffentlichung seitens der Verwaltung und der Gesellschaften ist aufgrund der Beschlusslage Abstand genommen worden. Mit dem weitergehenden Beschluss Nr. 2012-V-07-0798 vom 20.09.2012 - unter Bezug auf den Konzern Hansestadt Stralsund, bei expliziter Einbeziehung der städtischen Gesellschaften - war der Inhalt des Subventionsberichts primär der Bürgerschaft zugänglich zu machen.

 

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:                    Mehrheitlich abgelehnt

 

Pause: 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr