Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Grieser beantwortet die Anfrage chronologisch geordnet wie folgt:

 

-              siehe Übersicht (Anlage 2)

 

 

 

Mit Beschluss vom 06. März 1997 hat die Bürgerschaft ihre Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung zwischen dem HanseDom und der HST erteilt.

 

Laufzeit:                                                                             20 Jahre – also noch bis 2017

Nutzungsentgelt Sportbad:                       222.500,-DM netto/Monat

Nutzungsentgelt Vogelsanghalle:             27.500,-DM netto/Monat

 

Die Erhöhungen der Nutzungsentgelte im Laufe der Zeit beruhen auf der Preisindexklausel.

 

Die angefallenen Mietkosten für das Sportbad belaufen sich über den Zeitraum von 2000-2013 auf:

 

 

Netto:                  21.240.257,31 €

MWst:                    1.878.755,69 €

Summe =            23.119.013,00 € davon Zuschuss der Stadt:          15.963.715,00 €

 

Was eine Fortführung und evtl. Neugestaltung des Nutzungsvertrages ab 2017 anbetrifft, so ist das auch wieder eine Angelegenheit der Bürgerschaft, welche darüber befinden muss.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es nicht wirklich Möglichkeiten – außer dem gemeinsamen Gespräch – Forderungen durchzusetzen. Was erforderliche Sanierungen anbetrifft, hat die Stadt das Recht, bei Unterlassung entsprechende Mietkürzungen vorzunehmen. Das Gleiche trifft zu, wenn die Halle wegen Baumaßnahmen nicht genutzt werden kann – siehe Übersicht 2012.

 

Frau Kindler erfragt, ob im Bereich des Hansedoms erneuerbare Energien eingesetzt werden können und ob entsprechende Gespräche geführt werden können?

 

Herr Grieser sichert entsprechende Gespräche und anschließende Informationen an den zuständigen Ausschuss zu.

 

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:                    Mehrheitlich zugestimmt

 

Beschluss-Nr.: 2014-V-01-1074

 

Herr Suhr stellt fest, dass die Hansestadt Stralsund für den Schul- und Vereinssport auf die Einrichtungen angewiesen sei. Herr Suhr erfragt in diesem Zusammenhang, wann die Verwaltung eine Entscheidung über einen neuen Vertrag oder eine mögliche Alternative treffen werde.

 

Herr Grieser erklärt, dass notwendige Abwägungen schon durchgeführt werden. Es sei fraglich, ob überhaupt sinnvolle Alternativen vorhanden seien. Aus heutiger Sicht sei die bestehende Regelung gut gewählt. Ein konkretes Datum könne noch nicht genannt werden. Eine Entscheidung wird erst ein Jahr vor Ablauf des laufenden Vertrages erfolgen.

 

Herr Dr. Badrow geht nochmals auf die mögliche Nutzung erneuerbarer Energien im Hansedom ein. Die Stadtwerke seien Energieversorger des Hansedoms, damit hänge der Hansedom am Wärmenetz der Hansestadt Stralsund und profitiere von den erzeugten erneuerbaren Energien, z.B. durch die Biogasanlage.  

 

Herr Adomeit erfragt, ob die Heißwasserquellen aus geothermischen Bohrungen in Absprache mit dem Hansedom genutzt werden können. 

 

Herr Dr. Badrow erklärt, dass er diese Möglichkeit mehrfach prüfen lassen habe. Die Hansestadt Stralsund habe sich jedoch für die Biogasanlage und die Blockheizkraftwerke entschieden, da die Wärme so zu günstigeren Preisen hergestellt werden könne. 

 

Herr Adomeit ergänzt, dass die geothermischen Quellen in der Nachhaltigkeit besser seien als die Nutzung der Biogasanlage.