Sitzung: 23.01.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Wohlgemuth beantwortet die Frage wie folgt:
zu 1)
Die SWS und ihre Tochtergesellschaft SWS Natur GmbH sind seit 3 Jahren intensiv auf der Suche nach Beteiligungen an Windkraftprojekten.
Die SWS hat aufgrund der höheren Risiken im Offshore-Windbereich strategisch den Fokus auf Onshore-Windkraftanlagen gelegt.
2012 wurde ein angebotenes Windkraftprojekt der Ostwind GmbH bei Pritzwalk wegen einer niedrigen Rendite und dem Standort außerhalb von MV nicht weiter verfolgt.
2012 wurde auch eine verbindliches Interessentenbekundungsverfahren am Windpark Baltic II durch die EnBW angeboten. Die SWS hat nicht am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen, weil es sich im Wesentlichen um eine reine Finanzbeteiligung ohne wesentliche Mitspracherechte gehandelt hatte. Eine Rendite wurde vorab nicht zugesichert. Die Eigenkapitaleinbringungsquote war sehr hoch.
2012 und 2013 wurden weiterhin 3 Projekte der eno energy der SWS Natur angeboten. Das erste Projekt mit 3 Anlagen bei Schwerin hatte aufgrund der geringen Aufstellhöhe sehr schlechte Stromertragsaussichten. Die beiden anderen Projekte wurden 2013 im Rahmen einer Auktion an den Höchstbietenden versteigert. Die SWS Natur hat die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierung prüfen lassen. Der Erwerb wäre nur zu den Errichterkosten gemäß Expose wirtschaftlich akzeptabel und finanzierbar gewesen. Die SWS Natur ist aus dem Bieterverfahren ausgestiegen und hat kein Angebot unterbreitet. Mit der New Global Wind GmbH werden seit 2013 Gespräche zu einer möglichen Kooperation und Beteiligung an einem Windpark Im Rahmen der Forschung und Entwicklung geführt.
Die Hauptprobleme sind die große Nachfrage nach Windkraftprojekten und die Vorbelegung von Windeignungsflächen durch Projektentwickler. Die Vorbelegung trifft auch für mögliche zukünftige Windeignungsflächen zu. Es hat sich ein Verkäufermarkt für fertige Windkraftprojekte gebildet. Fertige Projekte werden fast ausschließlich an den höchstbietenden Interessenten im Rahmen einer Auktion verkauft. Oft werden die Projekte nur als Gesamtpaket, insbesondere an Fondsgesellschaften, verkauft.
Windkraftanlagen von kleineren Anbietern werden von den Banken generell nur bei Eigenkapitaleinbringung von mindestens 25% kofinanziert.
zu 2)
Nach den Vorgaben des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern 2010 dürfen Windenergieanlagen nur in den dafür ausgewiesenen Eignungsgebieten errichtet werden. Im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund sind keine Eignungsgebiete ausgewiesen.
Ausnahmen von dieser Vorgabe gestattet das Raumentwicklungsprogramm nur für einzelne Windenergieanlagen, die zu Forschungs- und Entwicklungszwecken eines raumansässigen Herstellers von Windenergieanlagen erforderlich sind und für die eine Nähe von Produktions- und Teststandort zum einfacheren und schnelleren Monitoring der Anlagen erforderlich ist. Voraussetzung für die Zulassung einer Ausnahme ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern. Eine Ausnahmeregelung für „symbolhafte, große Windkraftanlagen“ existiert jedoch nicht.
Das Stadtgebiet ist als Aufstellfläche – auch unabhängig von den genannten rechtlichen Voraussetzungen - für große Windkraftanlagen nicht geeignet. Ein Großteil des Stadtgebietes scheidet schon deshalb aus, weil die vorgegebenen gesetzlichen Abstandsmaße zur Wohnbebauung nicht einzuhalten sind. In anderen Bereichen stehen naturschutzrechtliche Belange oder die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild entgegen.
zu 3)
Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern wird zur Zeit um den Planteil „Energie“ ergänzt, der auch die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windkraftenergieanlagen in der Planungsregion beinhaltet. Für die Abgrenzung dieser Gebiete gelten klar definierte Kriterien zu Mindestgröße, Abständen zur Wohnbebauung und zu anderen Eignungsgebieten und eine Vielzahl weiterer Ausschluss- und Restriktionskriterien.
Die Hansestadt hat in den Gremien des Planungsverbandes auch städtische Liegenschaften auf eine mögliche Eignung hin überprüfen lassen. Im Vorgriff auf die im ersten Halbjahr 2014 geplante erste Beteiligung der Öffentlichkeit kann angemerkt werden, dass städtische Liegenschaften auch außerhalb des Stadtgebietes den strengen Auswahlkriterien für Eignungsgebiete voraussichtlich nicht entsprechen werden und somit eine Nutzung für Windkraftanlagen nicht bzw. nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Herr Suhr erfragt die Höhe des Angebotes der EnBW.
Herr Wohlgemuth erklärt, dass er keine Einzelheiten nennen könne. Hauptproblematik sei gewesen, dass die Rendite nicht zugesichert und Mitspracherechte nicht näher definiert werden konnten.
Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt
Beschluss-Nr.: 2014-V-01-1073
Herr Schumann stellt fest, in den Unterlagen nichts über das Thema Kapazitätsspeicher gefunden zu haben.
Herr Suhr entgegnet, dass die Offshore - Anlagen nahezu grundlastfähig sind und daher keine Speicherkapazitäten notwendig seien. Weiterhin bittet Herr Suhr um eine Beurteilung von Herrn Sauter, wie er aus heutiger Sicht eine Anlage von Baltic I beurteilt, insbesondere im Hinblick auf die Finanzausstattung der Stadtwerke und damit auch des Haushaltes der Hansestadt Stralsund.
Herr Sauter erläutert den Entscheidungsweg zu Baltic I und Baltic II. Eine Entscheidung für eine Beteiligung sei sehr schnell gefordert worden. Innerhalb kürzester Zeit wären zunächst unverbindliche Mitteilungen, dann kurze Zeit später verbindliche Erklärungen gefordert worden. Daraus resultierend hätten der umfassende Prozess von Entscheidung des Aufsichtsrates bis zur Änderung des Wirtschaftsplans und weitere Schritte in kürzester Zeit erfolgen müssen. Die Stadtwerke wären nur zu einer Kleinstbeteiligung in der Lage gewesen, diese wären in einer Finanzbeteiligungsgesellschaft gebündelt worden, die Mitspracherechte seien nur sehr begrenzt gewesen und es gab kein Exposè, aus dem mögliche Renditen, auch nicht informell, zugesichert werden konnten. Das Risiko einer Beteiligung wäre zu hoch gewesen. Zu aktuellen Projekten erklärt Herr Sauter, dass bei namhaften Herstellern ein Eigenkapital von 10 % ausreichen würden, 90 % würden fremdfinanziert. Bei Newcomern und nichtnamhaften Herstellen möchten die Banken eine Deckung der Finanzierung durch 25 % Eigenkapital. Rückblickend und auch für die Zukunft wären die Eigenkapitalrenditen erschreckend gering. Durch die Biogasanlage und Investitionen in Blockheizkraftwerke sei bei wenig Eigenkapital eine wesentlich höhere Rendite als bei Windkraftanlagen zu erzielen gewesen.
Herr Adomeit erfragt die Mindestsumme, mit der sich die Hansestadt Stralsund an einem Projekt hätte beteiligen müssen.
Herr Sauter antwortet, dass eine Mindestbeteiligungssumme nicht konkret verlangt worden wäre. Die Beteiligung hätte von 500.000 € bis zu einigen Millionen Euro betragen können. Jedoch wäre immer eine verbindliche Entscheidung in kürzester Zeit erforderlich gewesen. Für ein kommunales Unternehmen sei das Risiko zu hoch.
Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Badrow, weist darauf hin, dass mögliche Projekte nicht auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund gewesen wären. Die Hansestadt Stralsund sei darauf angewiesen, dass für Investitionen nötige Mittel auch wieder in den Haushalt zurückfließen. Die bisherigen Investitionen in die Biogasanlage und die Blockheizkraftwerke seien hochrentabel und für die Konsolidierung des Haushaltes notwendig.