Sitzung: 23.01.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Wohlgemuth beantwortet die Frage wie folgt:
Wie der Hansestadt Stralsund vom zuständigen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung mitgeteilt wurde, ist aus straßenrechtlicher Sicht eine Straßenbeleuchtung der Rügenbrücke nicht erforderlich und deshalb auch nicht vorgesehen.
Eine Anstrahlung der Rügenbrücke bzw. von Teilen der Brücke zur gestalterischen Aufwertung des Bauwerkes ist jedoch grundsätzlich vorstellbar und kann bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zugelassen werden. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger Bund ist bereits verneint worden, jedoch kann der Hansestadt Stralsund ein Recht für die Anstrahlung eingeräumt werden, mit den entsprechenden Kostenfolgen.
Um die grundsätzliche Machbarkeit und die Realisierungschancen einer lichtgestalterischen Anstrahlung der Rügenbrücke zu untersuchen, wurde dazu eine Planungsstudie beauftragt. Diese soll Möglichkeiten zur dezenten Anstrahlung des Pylons, der Seilabspannungen und der Fahrbahnaußenkante im Bereich der Brücke über den Ziegelgraben aufzeigen und die Auswirkungen der Anstrahlung aus naturschutzfachlicher und naturschutzrechtlicher Sicht prüfen. Eine Anstrahlung der gesamten Rügenbrücke ist nicht beabsichtigt. Diese Planungsstudie, die auch Aussagen zu Kosten der Umsetzung und Unterhaltung beinhalten wird, steht kurz vor ihrem Abschluss.
Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt