Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Sauter beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

zu 1.:

Der Betreiber der Biogasanlage handelt entsprechend des Genehmigungsbescheides der Genehmigungsbehörde (StALU Vorpommern - Rügen). Da eine permanente Fütterung über den gesamten Tag vollzogen wird, erfolgt genehmigungskonform auch kein Abdecken der Anschnittfläche. Dieses Vorgehen sei Praxis bei diesen und ähnlichen Biogasanlagen. Die Geruchsbelästigungen seien gering und auf der Biogasanlage kaum feststellbar. Die Geruchsbelästigungen liegen im Rahmen der im Geruchsgutachten prognostizierten Werte. Darüber hinausgehende Versprechen habe die SWS nicht getätigt.

 

zu 2.:

Außerhalb des Grundstücks der SWS liegende Gewässer und Biotope befinden sich nicht im Verantwortungsbereich der SWS Natur. Die Überwachungsaufgaben lägen im Verantwortungsbereich der zuständigen Genehmigungsbehörden und Fachbereiche des Landkreises Vorpommern - Rügen. Der SWS sei nicht bekannt, ob, wann und in welchem Umfang Kontrollen durchgeführt würden oder wurden.

 

zu 3.:

Das gesamte Genehmigungsverfahren der Biogasanlage war ein nicht öffentliches Verfahren. Der Genehmigungsbescheid umfasse 60 Seiten und beziehe sich auf mehrere Ordner füllende Gutachten. Die Überwachung von Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Im Dezember 2013 seien zuletzt umfangreiche Kontrollen und Nachkontrollen durchgeführt worden. Die Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden seien durch die SWS erfüllt und umgesetzt.

 

Herr Adomeit erfragt, ob den Bürgern nicht versprochen worden wäre, dass nach Entnahme von Silagematerial die Planen sofort wieder geschlossen würden.

 

Herr Sauter entgegnet, dass er persönlich kein Versprechen abgegeben hätte. Er könne sich auch an kein Versprechen erinnern, welches in seinem Beisein getätigt wurde, da es auch technisch nicht möglich sei solch ein Versprechen einzuhalten. Es werde über einen ganzen Tag gefüttert, das heißt 18 Stunden würden durch einen Radlader regelmäßig Fütterung nachgebracht. Dies geschehe teilweise auch nachts. Aufgrund der Größe der Planen könne es bei extremer Witterung geschehen, dass die Planen über einen längeren Zeitraum nicht geschlossen werden können. Das Silo sei prinzipiell abgedeckt, nur die Anschnittfläche läge frei. Somit könne keine große Geruchsbelästigung entstehen.

 

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:                    Mehrheitlich abgelehnt.