Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Göcke beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

Zu 1.     

Die in der Novembersitzung der Bürgerschaft avisierte Vereinbarung zwischen den Zuwendungsgebern bezüglich der Beteiligung an der Zuwendungsbaumaßnahme „Erweiterungsbau des Großaquariums des Ozeaneums in Stralsund“ wurde im Dezember durch die zuständigen Referatsleiter im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

 

Zu 2.     

Es ist nicht in vollem Umfang klar, was mit dem Begriff Eigenanteil gemeint sein könnte. Letztlich bleibt nur zu vermuten, dass auf die im Haushaltsplan aufgeführten Aufwendungen „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an das Deutsche Meeresmuseum“ und „Investitionszuschuss an das Deutsche Meeresmuseum“ abgestellt wurde. Diese stellen jedoch keine Eigenanteile dar.

Vielmehr wird im Rahmen einer institutionellen Förderung durch den Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern als auch der seitens der Hansestadt Stralsund  im Rahmen der laufenden Wirtschaftsführung nach dem jeweils gültigen Wirtschaftsplan ein Zuschuss (wie vorhergehend bereits ausgeführt) gewährt. Dies geschieht seit der Errichtung der Stiftung im Jahr 1994.

               

In den letzten Jahren betrug dieser seitens der Hansestadt durchschnittlich 496 TEUR. Seitens des Bundes kommen noch einmal 992 TEUR und seitens des Landes ebenfalls 496 TEUR dazu.

               

Im Haushaltsplan 2013 sind höchst vorsorglich 509.500,00 EUR angemeldet worden, aufgrund eines möglichen Aufwuchses für gestiegene Betriebskosten. Der Bedarf wurde aber im Rahmen des Antrages des Deutschen Meeresmuseums, belegt durch den Wirtschaftsplan 2013 des Deutschen Meeresmuseums, nur mit 485 TEUR als städtischen Anteil begründet und in Anspruch genommen. Die konkreten Summen für das Jahr 2014 werden im Rahmen von noch ausstehenden Wirtschaftsplanverhandlungen zwischen den drei Zuwendungsgebern und dem Deutschen Meeresmuseum für das Jahr 2014 verhandelt werden.

 

Zu 3.     

Das Deutsche Meeresmuseum ist eine bedarfsgerecht geförderte Einrichtung nach institutioneller Förderung. So ist das Deutsche Meeresmuseum im sogenannten "Blaubuch" des Bundes als Kultureinrichtung mit nationaler und internationaler Bedeutung enthalten, sodass der Bund hier bei der Finanzierung des "Unterhaltes und notwendiger Modernisierung" einen entsprechenden Beitrag leistet.  Die jeweiligen Zuschusshöhen des Fehlbedarfes im jeweiligen Wirtschaftsplan betragen:  Bund = 50 %, Land und Hansestadt Stralsund je 25 %. Die angemeldete aber nicht in Anspruch genommene Erhöhung,  hat nichts mit dem bestehenden Ozeaneum zu tun, sondern nur mit möglichen Aufwüchsen im Betriebskostenbereich des Hauses Deutsches Meeresmuseum.

 

Im Verwaltungsrat des Deutschen Meeresmuseums ist die Hansestadt neben dem Oberbürgermeister mit vier weiteren von der Bürgerschaft gewählten Vertretern besetzt. Weiterhin besteht das Gremium aus jeweils einem Vertreter von Bund und Land, des Beirates des Deutschen Meeresmuseums und des weiteren Stifters, dem  Förderverein des Deutschen Meeresmuseums. Dieses Gremium ist für die Annahme des Wirtschaftsplanes zuständig, der Voraussetzung für den Antrag bei den Zuwendungsgebern Bund, Land und Hansestadt ist. Dazu werden zeitgleich Wirtschaftsplanabstimmungen mit den Zuwendungsgebern Bund, Land und Hansestadt vorgenommen.

 

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:                    Mehrheitlich abgelehnt