Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund in der Fassung vom Oktober 2013 für die im Stadtteil Andershof nordöstlich der Greifswalder Chaussee zwischen dem Straßenbauamt und dem Wasser- und Schifffahrtsamt gelegene Fläche der ehemaligen Bereitschaftspolizei und die Begründung zur Änderung vom Oktober 2013 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.


Nach Redebeiträgen von Herrn Pagels und Herrn Hülse stellt der Präsident die Vorlage wie folgt zur Abstimmung:


Mehrheitlich zugestimmt