Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtteil Frankensiedlung gelegene Gebiet östlich der Störtebeker Braumanufaktur , soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden. Das Gebiet ist ca. 3,6 ha groß und umfasst die Flurstücke 11/3, 12/3, 14/3 (anteilig), 15/5 (anteilig), 16/1 (anteilig), 18/1, 18/2, 19, 20 (anteilig), der Flur 40, Gemarkung Stralsund. Es wird im Norden durch die Franzenshöhe, im Osten durch den Bergener Weg, im Süden und Westen durch Flächen der Störtebeker Braumanufaktur GmbH begrenzt.
2. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Durch Erweiterung der Produktionsfläche soll die Brauerei an der Greifwalder Chaussee als wettbewerbsfähiger Standort gesichert und gestärkt werden.
3. Da es sich um eine Maßnahme zur Innenentwicklung handelt, soll der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich
zugestimmt