Herr Heinrich nimmt seitens der Verwaltung wie folgt Stellung:
In der Bürgerschaftssitzung am 05.12.2013 habe Herr Heinrich auf den Sachantrag der SPD Fraktion zur Beantragung von Mitteln aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes Mecklenburg - Vorpommern unter TOP 9.4 darauf hingewiesen, dass die Hansestadt Stralsund bereits Ende des Jahres 2012 einen Antrag auf ergänzende Hilfen aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, u.a. auch für den Wegfall der Umlandumlage, gestellt hat. Der Antrag sei deshalb von der Bürgerschaft abgelehnt worden, da die Beantragung der Konsolidierungshilfe bereits erfolgt gewesen sei. Im Dezember 2013 hat die Hansestadt Stralsund im Rahmen des Antragsverfahrens ergänzende Zuarbeit an die Rechtsaufsichtsbehörde geliefert, um die Antragsstellung vom Dezember 2012 zur Fristwahrung zu untersetzen. Da bereits alle Voraussetzungen zur Beantragung von Mitteln aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds durch die Hansestadt Stralsund erfüllt seien, die Antragsfrist am 31.12.2013 abgelaufen ist, sei der vorliegende Sachantrag der SPD Fraktion gegenstandslos geworden und sollte deshalb abgelehnt werden.
Herr Rickmann zieht den vorliegenden Antrag zurück.