Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, inwieweit das Areal des ehemaligen Bahnwerkes entwickelt werden kann. Im Rahmen des Prüfauftrages ist festzustellen, ob sich hier erhaltenswerte Gebäude befinden und wenn ja, wie man sie nutzen kann.
Herr Adomeit begründet den Antrag ausführlich.
Herr Bauschke fragt nach, ob es bereits Erkenntnisse gibt, welche finanziellen Mittel erforderlich wären.
Herr Dr. Badrow teilt mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine entsprechenden Aussagen getroffen werden können. Es handelt sich um ein umfangreiches Projekt, zu dem zunächst verschiedene Details, wie z. B. Eigentumsverhältnisse, zu prüfen sind. Der Oberbürgermeister berichtet, dass seitens der Verwaltung regelmäßig begutachtet wird, welche Flächen in der Stadt entwickelt werden können, auch die Fläche des ehemaligen Bahnwerkes gehört hierzu. Dennoch sind die finanziellen Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen erforderlich.
Herr Rickmann erfragt, ob der Einreicher einer Änderung dahingehend zustimmen kann, dass es nicht auf den Lokschuppen 1 begrenzt sondern das gesamte Areal einbezogen wird.
Herr Adomeit stimmt der genannten Änderung zu.
Herr Dr. Zabel stellt folgenden Änderungsantrag, welchen der Präsident wie folgt abstimmen lässt:
Mehrheitlich
zugestimmt