Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Erhalt des Taubenhauses in der Brunnenaue  zu prüfen. Bei der Prüfung der Erhaltungsmöglichkeiten ist der Tierschutzverein der Hansestadt Stralsund mit einzubeziehen mit der Zielrichtung, Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Bestand und die Gesundheit der Tiere zu schaffen.

 


Herr Dr. Langner führt zur dem Antrag folgendes aus:
 

Als  „Stadttauben“ werden Nachkommen verwilderter Haustauben bezeichnet, die sich in ihrem Verhalten stark in die Abhängigkeit des Menschen begeben haben. Die perfekte Anpassung an das Leben in den Städten, insbesondere die Nutzung diverser Abfälle als Nahrungsgrundlage, aber auch die gezielte Fütterung, sowie ausreichende Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten haben lokal zu Massenvermehrung von Stadttauben geführt. Damit verbunden sind häufig starke Verschmutzungen, insbesondere an und in historischen Gebäuden, durch Kot, Federn, eingetragenes Nistmaterial und tote Tiere. Immer wieder wird auch auf die Gefahren hingewiesen, die die Stadttauben bei der Übertragung von Krankheiten (Zoonosen) spielen können. Das gehäufte Aufkommen an Stadttauben und die damit verbundenen Probleme  haben in der Vergangenheit zu sehr rigorosen Bekämpfungsstrategien geführt.  Dazu zählen Vergrämungs- und Vergiftungsaktionen, jagdliche Maßnahmen, der Einsatz von Greifvögeln etc.

 

Dieser problembetonten Anschauung steht diametral entgegengesetzt der Gedanke an den Schutz der Tiere gegenüber. Neben der Fütterung der Tiere geht es hierbei auch um die Schaffung von Unterschlupfmöglichkeiten. Stadttauben sind sehr standorttreu und nutzen ihnen angebotene, geeignete Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten sehr gern. Seit dem Altertum sind sogenannte Columbarien bekannt, in denen halbwild lebende Tauben, vorzugsweise zum Verzehr, gehalten wurden. Kulturgeschichtlich entwickelte sich aus den Columbarien ein Bautypus, der als Taubenhaus oder Taubenturm bezeichnet wird. Verbreitung fanden diese Bauten vorrangig im ländlichen Raum aber auch in städtischen Parks und Grünanlagen. Auch in Stralsund gab es mehrere solcher Taubenhäuser so z.b. das seinerzeit vom Tierpark betriebene Taubenhaus auf der Küter Bastion oder eben auch besagtes Taubenhaus in der Brunnenaue.

 

Die heute vorherrschende Meinung zum Umgang mit Stadttauben ist es, das ein gesunder, kontrollierter und zahlenmäßig begrenzter  Bestand an Stadttauben ein sehr guter Kompromiss ist , der gleichermaßen  von  den zuständigen  Behörden, Tierschutzorganisationen, Naturschutzorganisationen und dem Großteil der Bevölkerung getragen wird.

 

Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass eine gezielte Zufütterung  mit artgerechten Futtermitteln an geeigneten Futterstellen sowie die Nutzung geeigneter Taubenhäuser gut geeignet  sind, um diesen Kompromisszustand zu erreichen. Zur fachgerechten Bewirtschaftung der Taubenhäuser gehört neben der regelmäßigen Kontrolle des Gesundheitszustandes die Reinigung und Desinfektion der Anlage und der konsequente Austausch der Eier durch Eiatrappen.

Bedarfe, geeignete Standorte, Ausführung und  die Organisation der regelmäßigen Betreuung dieser Einrichtungen sind mit den Fachbehörden abzustimmen.   Dabei sollten auf jeden Fall engagierter Bürger/ innen und Anliegern sowie  Tier- und Naturschutzorganisationen  einbezogen werden. Dieser Abstimmungsprozess wurde in Stralsund bereits in Gang gesetzt.

Allerdings deutet sich bereits jetzt an, dass das Taubenhaus in der Brunnenaue den Anforderungen an den Standort,  die Hygiene und  den Arbeitsschutz  nicht gerecht wird. Gemeinsam  mit den Fachbehörden, insbesondere dem zuständigen Veterinäramt, wird daher nach temporären Übergangslösungen bzw. längerfristigen  Alternativen gesucht.

 


Frau Kühl erläutert den Antrag und führt aus, dass in anderen Städten mehrerer Taubenhäuser betrieben werden. Sie würde es bedauern, wenn das Taubenhaus in der Brunnenaue aufgegeben werden würde, da es zum äußeren Erscheinungsbild der Parkanlage beiträgt.

 

Herr Adomeit hinterfragt die praktische Umsetzung von der, von Herrn Dr. Langner in der Stellungnahme aufgeführten, Alternative.


Herr Dr. Langner würde eine Bedarfsermittlung vorschlagen und dann im Zusammenspiel mit anderen Fachbehörden prüfen, wo geeignete Standorte für ein Taubenhaus sind.

 

Der Präsident stellt den Antrag AN 0126/2017 wie folgt zur Abstimmung:   

 


Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt