Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Welche aktuellen Konzepte und/oder Fortschreibungen dienen der Stadtverwaltung zur Pflege und Entwicklung des Tourismus?

  2. Wo liegen die Defizite bezüglich der Entwicklung des Tourismus in der  Hansestadt Stralsund?

  3. Wie und durch welche Angebote soll ein nachhaltiger und einnahmenträchtiger Tourismus in unserer Stadt gestaltet werden?

 

 

Herr Fürst antwortet wie folgt:

 

zu 1.

Auf die Fortschreibung des im Jahr 2006 ausgelaufenen Tourismuskonzeptes Stralsund wurde zugunsten der Implementierung des Tourismus als Querschnittsaufgabe in das Leitbild der Hansestadt Stralsund verzichtet. Das Leitbild der Hansestadt Stralsund wurde 2007 veröffentlicht und enthält die aktuellen touristischen Zielstellungen.

Außerdem beinhaltet der Managementplan Altstadt begleitende Konzepte, unter anderen auch ein touristisches Teilkonzept.

Zwei Punkte haben allerdings zu Anpassungsbedarf geführt:

Zum einen hat sich die Zahl der Übernachtungen seit der Erarbeitung des Leitbildes in der Hansestadt Stralsund verdoppelt und Tourismus hat sich zu einem Wirtschaftszweig entwickelt, der größere Auswirkungen in viele Bereiche des städtischen Lebens und des Stadtbildes hat als noch vor 10 Jahren.

Und zum anderen sind in den letzten Jahren starke gesellschaftliche und kulturelle Veränderungsprozesse zu erkennen, die Auswirkungen auf den touristischen Konsum im Allgemeinen und damit auch auf die sich aus dem Leitbild ergebenden touristischen Zielstellungen im Besonderen haben.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, strebt die Verwaltung die Erarbeitung eines neuen Tourismuskonzeptes an. Da diese Erarbeitung mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden ist, prüft die Verwaltung gegenwärtig die Möglichkeit der Unterstützung durch das Wirtschaftsministerium und hat bereits einen entsprechenden Antrag gestellt.

 

zu 2.

 

Der Tourismus leidet unter dem Makel, dass Tourismusförderung keine Pflichtaufgabe einer Kommune ist sondern eine freiwillige Leistung. Insofern können Investitionen in Tourismusförderung nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes zusätzlich zu den bestehenden Pflichtaufgaben erfolgen.

Mit einem größeren finanziellen Spielraum wären hier hinsichtlich der sich verschärfenden Wettbewerbssituation innerhalb des Bundeslandes aber auch zu den angrenzenden Regionen natürlich Investitionen in die Bewerbung der Tourismusdestination Stralsund sinnvoll.

 

zu 3.

 

Die Schaffung von nachfragegerechten touristischen Angeboten ist originäre Aufgabe der Marktteilnehmer. Die Verwaltung der Hansestadt Stralsund schafft die Rahmenbedingungen für diese Marktteilnehmer durch die Bereitstellung und Unterhaltung von Infrastruktur (z.B. Straßen und Wegen, Parkhäusern und Parkplätzen oder auch Ver- und Entsorgungseinrichtungen) und sie greift gestalterisch in die Entwicklung durch die Stadtplanung ein.

Die Erlangung des UNESCO Welterbetitels im Jahr 2002 dokumentiert die Anstrengungen der Hansestadt zum Erhalt des kulturhistorischen Erbes und ist zu einem großen Teil auch Bestandteil der touristischen Wahrnehmung der Destination Stralsund. Der Status ist Auszeichnung und Qualitätssiegel zugleich aber auch Verpflichtung, die sich in der finanziellen und personellen Betreuung des Themas durch die Verwaltung widerspiegelt.

Nachhaltiger und einnahmeträchtiger sind z.B. Übernachtungsgäste im Vergleich zu Tagestouristen. Aus diesem Grund förderte und fördert die Stadt die Schaffung von Übernachtungskapazitäten. So geschehen z.B. im ehemaligen Ordnungsamt in der Seestraße oder im Scheelehaus in der Fährstraße. Aktuell ist touristisches Entwicklungspotenzial z.B. im Quartier 65 vorgesehen.

Die Hansestadt unterstützte in großem finanziellem Umfang die Schaffung touristischer Freizeiteinrichtungen und fördert diese weiterhin durch erhebliche jährliche Zuschüsse und kulturelle Veranstaltungen. Ziel ist die Steigerung der Attraktivität der touristischen Destination.

Mit der Herstellung und der küstennahen Verlegung des Ostseeküstenradweges auf dem Stralsunder Stadtgebiet, der umfassenden Sanierung des Bastionengürtels und der Sanierung des Strandbades Stralsund sowie des Strandes in Devin wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung als Erholungsort geschaffen und damit der besondere Aufenthaltswert in der Hansestadt Stralsund deutlich herausgestellt. All das hat unter anderem das Ziel, mehr und längere Übernachtungen in unserer Stadt zu generieren.

Da die Stadt touristisch aber naturgemäß im Kontext zur Destination Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen wird, leidet auch die Stadt unter der Wahrnehmung dieser Destination als Sommerreiseziel mit dem Fokus auf Strand- und Badeurlaub. Um diesem Umstand, in der dafür nicht geeigneten Jahreszeit konkurrenzfähige Angebote entgegensetzen zu können, bedarf es z.B. einer Dichte von Wellnesshotels, über die Stralsund nicht verfügt.

Gegenwärtig evaluieren die Verwaltung gemeinsam mit starken Partnern der Gesundheitswirtschaft und der Hotellerie dieser Stadt die Möglichkeit zur Schaffung saisonverlängernder gesundheitstouristischer Produkte durch die Teilnahme am Projekt Gesundheitstourismus des Landestourismusverbandes MV. In diesem Segment könnte eine neue, nachhaltige und für die Marktteilnehmer sicher auch einnahmeträchtige Positionierung entstehen.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.