Anfrage:
- Welche Möglichkeiten hat die
Stadtverwaltung, um auf eine ausschließlich emissionsfreie Realisierung
der Stadtrundfahrten in der Hansestadt hinzuwirken und welche konkreten
Schritte wurden bisher hierzu unternommen?
- Sieht die Stadtverwaltung
Möglichkeiten, das Anwohnerparken für Besitzer von emissionsfreien
Fahrzeugen kostenlos zu gestalten?
Wenn ja: Ab wann soll dies eingeführt werden?
Wenn nein: Warum nicht?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.
In der Hansestadt Stralsund gibt es derzeit 2 Fuhrunternehmen, die Stadtrundfahrten durch die Altstadt anbieten. Einer dieser Unternehmen betreibt bereits ein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Die Durchführung von Stadtrundfahrten in der Hansestadt Stralsund wird nicht von der Stadt ausgeschrieben, insofern gibt es auch nicht die Möglichkeit, im Zuge eines Vergabeverfahrens die Nutzung von Elektrofahrzeugen vorzuschreiben. Die Fahrzeuge, mit denen die Fahrten durchgeführt werden, sind für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, die Stadtverwaltung hat hier nicht die Möglichkeit, die Rundfahrten von nicht elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu untersagen.
zu 2.
Eine Möglichkeit zur Befreiung von der Bearbeitungsgebühr für das Erstellen eines Bewohnerparkausweises für Elektrofahrzeuge besteht nicht. Auf Grundlage der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist es aber möglich, bestimmte Bereiche, z. B. gebührenpflichtige Parkplätze oder Bereiche des Bewohnerparkens für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese könnten dann aber nur allen Elektrofahrzeugen zur Verfügung gestellt werden. Eine Eingrenzung dieser Sonderstellung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nur auf Bewohner geben die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht her.
Nach derzeitigem Stand ist der Bedarf für die kostenlose Bereitstellung von Parkplätzen nicht vorhanden. Sobald dieser Bedarf allerdings erkennbar ist, wird diesem entsprechend Rechnung getragen.
Herr Dr. von Bosse hinterfragt stellvertretend für Herrn Symra die zukünftigen Ausschreibungen von Stadtrundfahrten unter Berücksichtigung des Einsatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.
Herr Bogusch geht erneut auf das Ausschreibungsverfahren ein und betont, dass nur eine Genehmigung von der Landesregierung vorliegen muss um Stadtrundfahrten durchzuführen. Die Hansestadt Stralsund hat auf ein Vergabeverfahren keinen Einfluss.
Der Präsident stellt die beantragte Aussprache zur
Abstimmung.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt