Anfrage:
1.
Wie
ist der derzeitige Stand der Mieter im ehemaligen „Stadt Stralsund?
2. Welche Maßnahmen wurden
seitens der Stadtverwaltung eingeleitet, um den
derzeitigen Missstand zu
beseitigen?
Herr Kobsch antwortet wie folgt:
Der Geschäftsbetrieb in der Maxim-Gorki-Straße 32 kann auch 2018 aufrechterhalten werden.
In dem an verschiedene Gewerbetreibende und Vereine vermieteten Gebäude kam es Ende Mai dieses Jahres in einem Fachgeschäft zum Einsturz der bereits Anfang der 1990er Jahre eingebauten Zwischendecke. Eine Begehung durch Mitarbeiter des Amtes für Planung und Bau sowie durch ein beauftragtes Ingenieurbüro zeigte, dass der Absturz auf das Versagen der Aufhängung der Zwischendecke zurückzuführen war. Aufgrund gleichartiger Ausführung der Unterkonstruktionen in vielen Bereichen dieses Gebäudes war die Standfestigkeit als insgesamt gefährdet zu betrachten. Darüber hinaus wurden im Zuge der Begehung mehrere Brandschutzmängel am Gebäude festgestellt.
Mit kurzfristig durchgeführten Maßnahmen wie der Abstützung der Decken und Schaffung eines weiteren Rettungsweges konnte zumindest provisorisch für einen kurzen Übergangszeitraum die weitere Nutzung sichergestellt werden. Durch diese Maßnahmen sind Sicherheit und gefahrloser Aufenthalt im gesamten Gebäude für Personal und Besucher wiederhergestellt. Dennoch entspricht der derzeitige Zustand den geltenden Brandschutzbestimmungen nur eingeschränkt, zudem stellen die als Provisorium eingebauten Abstützungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzungen dar. Daher war es unumgänglich, den Pächtern vorsorglich zum 31. Dezember 2017 eine Kündigung auszusprechen, da der Weiterbetrieb des Gebäudes über diesen Zeitpunkt zunächst nicht sichergestellt werden konnte.
Die Verwaltung hat ein Ingenieurbüro mit der kurzfristigen Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes für das Gebäude beauftragt, die eine Fortsetzung der vorhandenen Nutzungen ermöglichen soll. Die seit Anfang November vorliegende Planung zeigt auf, dass die dafür notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen sich in einem vertretbaren finanziellen Rahmen bewegen und im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Die Verwaltung wird nun auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen beauftragen, so dass diese in den nächsten Monaten durchgeführt und die entsprechenden Mietverträge mit den derzeitigen Nutzern abgeschlossen werden können.
Herr Adomeit erkundigt sich nach einem Widerruf der ausgesprochenen Kündigungen durch die Verwaltung.
Herr Kobsch beantwortet die Frage dahingehend, dass zunächst Verträge für die Sanierungsarbeiten und anschließend weitere Verträge geschlossen werden.
Der Präsident stellt die beantragte Aussprache zur
Abstimmung.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt