Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Herr Klaus Gawoehns wird gemäß § 9 Abs. 3 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 3. Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) zum Gemeindewahlleiter gewählt. Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird Herr Harry Dalm gewählt.


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Mehrheitlich zugestimmt