Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Wohngebiet am Hohen Ufer, Andershof“ gelegen im Stadtteil Andershof, in der Fassung vom November 2013 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), den gestalterischen Festsetzungen sowie die Begründung mit dem Umweltbericht und Anlagen wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 "Wohngebiet am Hohen Ufer, Andershof" wird im Nordwesten durch die Flächen des Wasser-und Schifffahrtsamtes sowie die Flurstücke 19/12 und 19/18 der Flur 1 Gemarkung Andershof, im Nordosten durch die Trasse des Ostseeküstenradweges, im Südosten durch die Flächen des Eichamtes und des Straßenbauamtes und im Südwesten durch die Greifswalder Chaussee und das Wasserwerk Andershof begrenzt und umfasst nachfolgende Flurstücke 19/35 teilw., 19/36, 21/3, 21/4 teilw., 21/ 6 teilw., 21/7, 22/1, 22/3 teilw., 22/4, 24/6 teilw. 24/7, 24/8, 24/9 teilw, 24/10 teilw., 25,  26,  27  der Flur 1, Gemarkung Andershof.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Mehrheitlich zugestimmt