Das Präsidium stellt zunehmend fest, dass Anfragen zu Sitzungen der Bürgerschaft eingereicht werden, bei denen eine Beantwortung mangels der Zuständigkeit für die Verwaltung schwierig bzw. gar nicht möglich ist.

 

Der Präsident appelliert daher an die Mitglieder der Bürgerschaft, dass Anfragen tatsächlich gemeindliche Aufgaben der Hansestadt Stralsund betreffen und die Zuständigkeit auch bei der Hansestadt Stralsund liegt. Dies wird zwar nicht in jedem Fall zweifelsfrei festzustellen sein, jedoch als Grundsatz bittet Herr Zimmer um entsprechende Beachtung.

 

Das Präsidium ist zudem übereingekommen, dass Anfragen mit Bezug zu Aufgaben ohne Zuständigkeit der Hansestadt Stralsund zukünftig nicht auf die Tagesordnung genommen werden und der Einreicher hierüber und über die Gründe informiert wird.

 

Insofern teilt der Präsident vorab mit, dass die Anfrage 7.5 von Frau Nitz aus eben genannten Gründen nicht beantwortet werden kann, zuständig in diesem Fall ist das Amt Altenpleen; ggf. sollte die Anfrage dorthin gerichtet werden.

 

Frau Nitz kritisiert diese Entscheidung und sieht die Zuständigkeit bei der Hansestadt Stralsund, da das Ordnungsamt Stralsund gehandelt habe.

 

Das Präsidium hält an der getroffenen Entscheidung fest.