Der Präsident informiert wie folgt:

 

Mit Schreiben vom 18.12.2013 ist durch das Innenministerium als Rechtsaufsicht die Entscheidung zur 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bekannt gegeben worden.

Die Entscheidung beinhaltet die grundsätzliche Anerkennung der Sparbemühungen der Hansestadt Stralsund. Dennoch liegt eine Teilbeanstandung vor, so dass eine Überarbeitung des Konzeptes zum 01.10.2014 angeordnet wird.

Der Schriftsatz liegt den Fraktionen und Einzelbürgerschaftsmitgliedern vor, Herr Zimmer bittet um entsprechende Kenntnisnahme.

 

In einer der letzten Sitzungen wurde zum Beschluss 2013-V-09-1041 bekanntgegeben, dass die Landesregierung aufgefordert wurde, die Konzession zum Betrieb von Spielbanken schnellstmöglich auszuschreiben. Mit Schreiben vom 20.12.2013 liegt die Antwort des Innenministers vor, nach der eine Ausschreibung europaweit vorgenommen werden soll und ein Abschluss des Verfahrens bis zum Ablauf der derzeitigen Konzession nicht zu erwarten ist.

Dem Ansinnen der Bürgerschaft wird damit nicht Rechnung getragen.

Der Schriftsatz liegt den Mitgliedern der Bürgerschaft vor, der Präsident bittet auch hier um Kenntnisnahme.

 

Gemäß Beschluss 2013-V-10-1059 hat die Bürgerschaft gefordert, dass eine Verlinkung des Internetportals der Hansestadt Stralsund mit dem Hospizverein Stralsund vorzunehmen ist.

Mit Schreiben vom 10.01.2014 wird durch den Oberbürgermeister mitgeteilt, dass seit dem 07.01.2014 der Hospizverein im Branchenverzeichnis auf der Homepage der Stadt zu finden ist.

Den Beschluss betrachtet der Präsident damit als umgesetzt.

 

 

Zu Anträgen, die aus der Bürgerschaft in Fachausschüsse verwiesen worden sind, gibt Herr Zimmer folgende Informationen:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich mit dem Sachantrag zur Sanierung des Kunstrasenplatzes im Paul-Greifzu-Stadion in seiner Sitzung am 10.12.2013 befasst. Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss, die Maßnahme umzusetzen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2014 zu belassen.

 

Die Ausschüsse für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung sowie für Finanzen und Vergabe haben sich mit dem Sachantrag Erbbaurechte zu Wohnzwecken in ihren Sitzungen am 15.01.2014 bzw. 14.01.2014 befasst. Nach ausführlicher Beratung und unter Würdigung der Ausführungen der Verwaltung empfehlen beide Ausschüsse, das Ansinnen des Sachantrages nicht weiter zu verfolgen.

Die Beschlüsse 2013-V-09-1039 und 2013-V-09-1040 betrachtet der Präsident damit als umgesetzt.