Frau Behrendt informiert über den beschlossenen Antrag aus der Bürgerschaftssitzung am 18.05.2017, nach dem zu ehrende Persönlichkeiten eine eidesstattliche Erklärung abgeben sollten, dass sie nicht für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig gewesen sind.

 

Nach der Beschlussfassung wurde eine rechtliche Prüfung vorgenommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine freiwillige Selbsterklärung möglich wäre, die in die Satzung eingearbeitet würde.

 

Weiter erläutert Frau Behrendt den Verfahrensweg für die Benennung eines Ehrenbürgers.

Eine Ehrung wird nur mit Einverständnis des Betroffenen vollzogen. Verknüpft wurde dies in der Variante 1 der neuen Satzung mit der freiwilligen Selbsterklärung.

Eine Variante 2 wurde ebenfalls überlegt. Dort könnte man festlegen, dass die Bürgerschaft erneut über den Vorschlag berät, wenn eines der beiden Dokumente nicht vorliegen sollte.

 

Auf Nachfrage von Frau Schüler bestätigt Frau Wolle, dass dies nicht die Auszeichnung des Ehrenamtes betrifft.

 

Weiter weist Frau Schüler auf einen redaktionellen Fehler im § 12 Abs. 8 hin, welcher auf § 9 Pkt. 1-3 verweist. Im § 9 gibt es jedoch nur die Punkte 1 und 2.

Weiter bittet Frau Schüler um eine durchgehend gleiche Genderform in der Satzung.

Frau Wolle sichert eine Überarbeitung zu.

 

Frau Schüler stellt den Antrag, die Vorlage zur abschließenden Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Hofmann lässt über den Antrag von Frau Schüler abstimmen.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen

 

Damit ist die Vorlage verwiesen und wird in einer der nächsten Sitzungen erneut auf die Tagesordnung gesetzt.