Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Entwurf zur Änderung des B-Plans
Nr. 38 „Hafen- und Uferbereich an der Schwedenschanze“,
gelegen im Stadtteil Knieper-Nord östlich der Hochschule und des Berufsförderwerks Stralsund, in der
vorliegenden Fassung vom Mai 2017, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit dem Umweltbericht vom
Mai 2017,
wird durch die
Bürgerschaft nicht gebilligt.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planung nach folgenden Maßgaben zu ändern:
- Der nach Landeswaldgesetz M-V definierte notwendige
Schutzabstand ist einzuhalten.
Die in diesem Zusammenhang erforderliche Rücknahme der Baugrenzen und die sich daraus
ergebende geringere bauliche Nutzung wird nicht durch ein zusätzliches Baufeld auf
der entfallenen Winterlagerfläche kompensiert.
- Im Bauraum A an der Wasserkante soll eine höchstens
zweigeschossige Bebauung
ermöglicht werden. Die Bebauung in den Baufeldern B und C ist auf höchstens drei Geschosse
zu begrenzen. Die von der Verwaltung vorgesehene
terrassierte Ausbildung oberhalb des 1. Obergeschosses wird beibehalten.
Die Vorgaben für die Höhe der Bebauung werden ebenso entsprechend angepasst wie
die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt