Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

1.            Der Entwurf zur Änderung des B-Plans Nr. 38 „Hafen- und Uferbereich an der                Schwedenschanze“, gelegen im Stadtteil Knieper-Nord östlich der Hochschule und des Berufsförderwerks Stralsund, in der vorliegenden Fassung vom Mai 2017,            bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B)   sowie der Begründung mit dem Umweltbericht vom Mai 2017,
                wird durch die Bürgerschaft nicht gebilligt.

 

2.            Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planung nach folgenden Maßgaben zu    ändern:

                -              Der nach Landeswaldgesetz M-V definierte notwendige Schutzabstand ist                       einzuhalten. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Rücknahme der                                Baugrenzen und die sich daraus ergebende geringere bauliche Nutzung wird                 nicht durch ein zusätzliches Baufeld auf der entfallenen Winterlagerfläche                       kompensiert.

                -              Im Bauraum A an der Wasserkante soll eine höchstens zweigeschossige                            Bebauung ermöglicht werden. Die Bebauung in den Baufeldern B und C ist                   auf höchstens drei Geschosse zu begrenzen. Die von der Verwaltung                                       vorgesehene terrassierte Ausbildung oberhalb des 1. Obergeschosses wird                     beibehalten. Die Vorgaben für die Höhe der Bebauung werden ebenso                                            entsprechend angepasst wie die Grundflächenzahl und die                                                   Geschossflächenzahl.

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt