Der Ausschussvorsitzende verliest eine Anfrage der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“, die an die Geschäftsführung des Stadtkleingartenausschusses herangetragen wurde:

 

„Unsere Fraktion wünscht eine Auskunft darüber,


- wie Entschädigungsverfahren für Kleingärten grundsätzlich ablaufen, also welche Akteure (privat wie auch öffentlich) in welcher Reihenfolge mit welcher Aufgabe beteiligt sind, wie die Entschädigungshöhe bestimmt wird und über welchen Weg die Entschädigungen dann an die Kleingärtner gehen.

- wie das konkrete Verfahren zur Entschädigung in der Kleingartensparte "Am Bodden e.V." gelaufen ist.“

 

Herr Zimmer teilt diesbezüglich mit, dass die Anfrage an das Büro des Oberbürgermeisters weitergeleitet worden sei und eine schriftliche Beantwortung an die Fraktion und die Geschäftsführung des Ausschusses erfolgen werde.

 

Herr von Bosse erklärt sich mit der Verfahrensweise einverstanden.

 

Herr Brost informiert zum Ablauf eines Entschädigungsverfahrens. Wenn ein Bebauungsplan besteht, von dem auch Kleingärten betroffen sind, würden die Gärten durch einen bestellten Schätzer des Landesverbandes nach Schätzrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschätzt. In der Sparte „Am Bodden e.V.“ seien 35 Gärten geschätzt worden. Der Investor habe die ermittelten Schätzwerte an die Pächter zu zahlen. Außerdem trage er die Kosten für die bestellten Schätzer. Gegen diese Schätzung habe der einzelne Pächter jedoch auch ein Widerspruchsrecht. Herr Brost erläutert, dass der Investor die Anlage wieder so herzustellen habe, z.B. Einfriedung, ggf. Versorgungsleitungen, dass ein Weiterbetrieb des Kleingartenvereins möglich sei. Diese Vereinbarungen werden im Vorfeld getroffen und protokolliert.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt für die Ausführungen und leitet den nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein.