Sitzung: 07.01.2014 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0147/2013
Auf Nachfrage von Herrn Rickmann berichtet Herr Gawoehns, dass aus Sicht der Verwaltung das Wahlgebiet Hansestadt Stralsund in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden sollte.
Er geht weiter auf die Zusammenhänge mit der Wahlbereichseinteilung des Landkreises für die gleichzeitig stattfindende Kreistagswahl ein.
Herr Dalm erläutert, dass die Anzahl der möglichen Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlbereichen gem. § 24 Abs. 4 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V errechnet wird.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0147/2013 entsprechend Beschlussempfehlung zu beschließen.
10 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen