Frau Steinfurt nimmt Bezug auf die Niederschrift der letzten Sitzung in der u.a. die Haushaltsdurchführung besprochen wurde. Sie sagt, dass sie in dem Zusammenhang auf den Haushaltserlass aufmerksam gemacht und angekündigt hat, dass die Verwaltung Bewirtschaftungsverfügungen vorbereiten wird. Dazu gibt Frau Steinfurt eine kurze Ausführung. Sie erklärt, dass sich die Notwendigkeit der Bewirtschaftungsverfügungen aus dem Haushaltserlass selbst ergab. Die Hansestadt hat planmäßig ein Defizit im Finanzhaushalt des Jahres 2017. Die Rechtsaufsicht hat bewusst auf eine Anordnung von Bewirtschaftungsverfügungen oder Ausgabebeschränkungen verzichtet, weil die Hansestadt rechtzeitig angezeigt hat, dass sie Bewirtschaftungsverfügungen aussprechen will. Dabei handelt es sich um Konsolidierungsmaßnahmen in einer Größenordnung von 900.200,00 €. Die Bewirtschaftungsverfügungen wurden von der Kämmerei vorbereitet, den Ämtern mitgeteilt und um Rückmeldung gebeten. Dabei mussten an einigen Stellen Verfügungen aufgehoben werden, wozu es jedoch Alternativvorschläge gab. Damit sind die Bewirtschaftungsverfügungen nun in der Gestalt verfügt worden, dass angefangen von 100 €  bis 40 T € Einschränkungen in den einzelnen Sachkonten auferlegt wurden. Es sind rund 140 Untersachkonten betroffen. Dabei merkt Frau Steinfurt an, dass dies keine Einschränkungen sind, die Außenwirkung haben. Weiterhin wurden im investiven Bereich einige Sachkonten formell gesperrt, z.B. Ankauf von Ackerflächen oder Einschränkungen bei Fahrzeugkäufen. Der restliche Betrag, der durch Einsparungen nicht erzielt werden konnte, wird durch Mehreinzahlungen und Fördermittel, die nicht geplant waren, aufgebracht. Daher wird aktuell prognostiziert, dass kein Investitionskredit benötigt wird.

 

Es erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit.