Sitzung: 21.09.2017 Bürgerschaft
Der Präsident teilt
wie folgt mit:
Gemäß den
Beschlüssen 2017-VI-04-0604 bis 0607 hat der Oberbürgermeister sich bezüglich
alternativer Kompensationsmaßnahmen für den Bau der Erdgaspipeline Nordstream 2
mit der Genehmigungsbehörde, dem Landrat, der Landesregierung und der
Projektgesellschaft in Verbindung gesetzt mit dem Ziel, dass die Renaturierung
der Stralsunder Stadtteiche als Kompensationsmaßnahme für den Bau der Pipeline
erfolgen kann.
Seitens des Landes
MV ist dazu mit Schreiben vom 07.08.2017 eine positive Bewertung eingegangen
mit der Mitteilung, den Vorhabenträger über dieses Angebot zu unterrichten.
Die Informationen
hierzu liegen den Mitgliedern der Bürgerschaft vor. Der Präsident bittet um
Kenntnisnahme und betrachtet unabhängig ggf. noch ausstehender Antworten den
Beschluss als umgesetzt.
Hinsichtlich des
Beschlusses 2017-VI-01-0531 zur Vorlage eines Zeit- und Finanzierungsplanes für
die Sanierung des Kleinen Frankenteiches teilt der Leiter des Amtes für Planung
und Bau mit, dass eine Vorplanung beauftragt worden ist, die sämtliche
Beschlusspunkte zum Inhalt hat. Aufgrund des Umfanges ist jedoch erst Ende 2017
mit konkreten Ergebnissen zu rechnen.
Der Schriftsatz inklusive eines Zeit- und Finanzierungsplanes nach derzeitigem
Stand liegt den Mitgliedern der Bürgerschaft vor; der Präsident bittet um
Kenntnisnahme.
Mit Schreiben vom
24.07.2017 hat der Präsident gemäß Beschluss 2017-VI-05-0639
der Landesregierung
MV die Forderung der Bürgerschaft für eine gerechte und ausreichende
Finanzierung der Theater übermittelt und um Stellungnahme gebeten.
Diese liegt bis
dato nicht vor, sie wird bei Eingang sofort den Mitgliedern der Bürgerschaft zur
Verfügung gestellt.
Der Präsident bittet um Kenntnisnahme und betrachtet den Beschluss als
umgesetzt.
Als umgesetzt
betrachtet Herr Paul außerdem den Beschluss 2017-VI-03-0580 zur Beleuchtung der
Rügenbrücke.
Es wird mit
Schreiben des Leiters des Amtes für Planung und Bau darüber informiert, dass
für eine dauerhafte Beleuchtung der Brücke vorab die Durchführung einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Eine zeitlich befristete
Beleuchtung zum 10jährigen Jubiläum würde einen finanziellen Aufwand von ca.
100 T € bedeuten, angesichts dessen wird seitens der Verwaltung keine
befristete Beleuchtung beabsichtigt.
Der Sachstand
hierzu liegt den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bürgerschaft vor, der
Präsident bittet um Kenntnisnahme.
Der Präsident teilt
weiter mit, dass gemäß Beschluss 2017-VI-01-0529 zur Ausführung der Sanierung
der Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring mit extra Abbiegespur die
Planungsunterlagen mit unsignalisiertem Bypass erstellt und zur baufachlichen
Prüfung eingereicht worden sind.
Im Ergebnis der
Prüfung wird die Planung der Kreuzung insofern angepasst, dass der Bypass
weiterhin unsignalisiert bleibt, jedoch die Querung für Fußgänger mit einem
Zebrastreifen und Aufpflasterung der Fahrbahn gesichert wird.
Auch dieses
Schreiben liegt den Fraktionen und Mitgliedern der Bürgerschaft vor. Der
Präsident bittet um entsprechende Kenntnisnahme und betrachtet den Beschluss
als umgesetzt.
Bezüglich der
Thematik Tabak- und Zigarettenwerbung wird durch das Amt für Planung und Bau
gemäß Beschluss 2017-VI-02-0551mitgeteilt, dass die nächsten
Vertragsverhandlungen mit dem derzeit einzigen Vertragspartner mit dem Ziel
geführt werden, auf derartige Werbung zu verzichten. Diese Verhandlungen sind
frühestens ab 2019 möglich.
Sofern zukünftig
andere Anbieter Werbeanlagen beantragen, werden die Verhandlungen ebenfalls den
Verzicht auf Tabak- und Zigarettenwerbung zum Inhalt haben.
Der Schriftsatz
liegt den Mitgliedern der Bürgerschaft vor. Herr Paul bittet um Kenntnisnahme
und betrachtet den Beschluss als umgesetzt.
Mit Schreiben vom
22.Juni 2017 hat der Oberbürgermeister gemäß Beschluss 2017-VI-04-0608 dem
Ministerpräsidenten des Landes MV die Sorge der Bürgerschaft über den
Fortbestand der Schulsozialarbeit mit der Forderung nach einer kurzfristigen
Entscheidung zur weiteren Finanzierung der Schulsozialarbeiterstellen
mitgeteilt.
Mit Schreiben vom
09.08.2017 wurde durch den Chef der Staatskanzlei mit dem Tenor geantwortet,
dass die Forderung nach einer dauerhaften und auskömmlichen Finanzierung
nachvollziehbar sei, es sich jedoch vorrangig um eine kommunale Aufgabe
handelt. Das Land MV werde mit Blick auf die Bedeutung der Schulsozialarbeit
finanzielle Mittel bis 2022 bereitstellen und die Kommunen weiter finanziell
unterstützen, wobei die Entscheidung über den Einsatz dieser Mittel bei den
Kommunen selbst liegt.
Das Schreiben ist
den Mitgliedern der Bürgerschaft übergeben worden. Der Präsident bittet um
Kenntnisnahme.
Auf die gemäß
Beschluss 2017-VI-04-0599 durch den Oberbürgermeister an die Landesregierung
mitgeteilte Bitte, dass keine weiteren Angelverbote auf dem Strelasund
ausgesprochen werden und bestehende Verbote überprüft werden, teilt das
zuständige Landesministerium wie folgt mit:
Es ist davon
auszugehen, dass das bestehende Verbot auf dem alten Rügendamm nur
vorrübergehend sein wird, da entsprechende Vorrichtungen zum Schutz der
Verkehrsteilnehmer in Planung sind.
Zu weitergehenden
Regelungen wird auf die Novellierung der Küstenfischereiverordnung verwiesen, wobei
eine erneute Änderung nicht angedacht ist. Es wird davon ausgegangen, dass die
aktuellen Regelungen weitgehend auch den touristischen Belangen der Hansestadt
Stralsund Rechnung tragen.
Dieses Schreiben
liegt den Mitgliedern der Bürgerschaft vor. Der Präsident bittet um
Kenntnisnahme und betrachtet auch diesen Beschluss als umgesetzt.
Der Präsident
informiert weiter darüber, dass gemäß § 3 Geschäftsordnung der Bürgerschaft dem
Stadtkleingartenausschuss eine Beschwerde wegen lärmender Arbeiten an Sonn- und
Feiertagen sowie dem Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung eine
Beschwerde zum Thema öffentliche Toiletten zur Behandlung und der Bitte um
Stellungnahme übergeben wurde. Die Auswertungen hierzu liegen den
Bürgerschaftsmitgliedern bereits vor bzw. werden ihnen in Kürze vorliegen.
Der Präsident
bittet um Kenntnisnahme.
Der Präsident
informiert über folgende Mandatsniederlegungen:
Herr Heino
Fleischer als Mitglied im Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung
Frau Martina Fränk
als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuss und stellvertretendes
Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
und Herr Henry
Wiese als Mitglied im Aufsichtsrat der Wohlfahrtseinrichtungen gGmbH sowie als
stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und
Sport.
Der Präsident weist
abschließend darauf hin, dass den Mitgliedern der Bürgerschaft der Sitzungsplan
für das Jahr 2018 ausgehändigt worden ist. Er bittet um Kenntnisnahme.