Die Bürgerschaft
beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Fläche oberhalb des Parkhauses „Am Meeresmuseum“ als nutzbare öffentliche Fläche zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Mühlenstraße hergerichtet werden kann. Die Ausgestaltung sollte temporär sein, bis an dieser Stelle eine Bebauung tatsächlich realisiert wird.
Frau von Allwörden
erläutert den vorliegenden Antrag ausführlich. Die Fläche störe das Stadtbild
und könnte zum Beispiel als Grünanlage oder als Anlage für Kunst und Kultur
genutzt werden.
Herr Suhr verliest
eine Beurteilung des Bauamtes zur Nutzung der Fläche auf dem Parkhaus. Darin
heißt es, dass die Fläche nicht für eine öffentliche Nutzung geeignet wäre. Um
die Nutzbarkeit herzustellen, wären erhebliche Investitionen erforderlich. Er
bittet den Oberbürgermeister um Auskunft, was sich an dieser Einschätzung jetzt
geändert habe.
Herr Dr. Badrow
erklärt, dass die Verwaltung in Kooperation mit der Hochschule an der
Entwicklung arbeite, um auf dieser Fläche ein Institut zu errichten.
Auf erneute
Nachfrage von Herrn Suhr bestätigt der Oberbürgermeister, dass sich an der
damaligen Einschätzung nichts verändert habe.
Herr Laack erklärt,
alles abzulehnen, was keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen habe.
Herr Butter äußert
sein Unverständnis darüber, dass bei der Projektierung der Tiefgarage nicht an
die Entwicklung der Oberfläche gedacht worden sei.
Herr Dr. Badrow
sieht Chancen für ein Projekt mit der Hochschule. Sollte dies nicht möglich
sein, könne er sich auch eine Wohnbebauung vorstellen.
Der Präsident lässt die Bürgerschaftsmitglieder über den Antrag AN 0081/2017 wie folgt abstimmen:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen