Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Welche Möglichkeiten sieht die Hansestadt, auf die Einhaltung der Verkehrsberuhigung vom Casper-David-Friedrich-Weg bis zum Strandbad zu achten bzw. diese mit zusätzlichen verkehrsberuhigenden Mitteln durchzusetzen?

 

Herr Bogusch beantwortet die Frage wie folgt:

 

Über die Zuwegung zum Strandbad ab Casper-David-Friedrich-Weg sei nicht nur das Strandbad zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Gleichzeitig werden die Erreichbarkeit privater Grundstücke, wie des HELIOS Hanseklinikum mit Stellplätzen, Hubschrauberlandeplatz und Müllentsorgungsflächen sowie die Erreichbarkeit des Anglerhafens und auch der öffentlichen Behindertenstellplätze für das Strandbad gesichert. Mit Ausbau der Zuwegung und der damit deutlichen Verbesserung der Oberfläche würden Konflikte dieser „Mehrfachnutzung“ leider deutlich.

 

Entsprechend aller Anforderungen wurde 2017 die Zuwegung als verkehrsberuhigter Bereich bereits mit einer Verkehrsflächenbreite von lediglich 3,00 m bis 4,00 m ausgebaut. Der Einmündungsbereich mit durchgehender Aufpflasterung betone den Übergang in den verkehrsberuhigten Bereich baulich, das Parken sei nur auf den Behindertenstellplätzen erlaubt.

 

Trotzdem entspreche das Fahrverhalten nicht immer den vorgeschriebenen Vorschriften. Die Verkehrsberuhigung werde nicht eingehalten und es werde widerrechtlich geparkt. Bauliche Maßnahmen, wie Bodenschwellen, müssten immer unter anderem eine sichere Befahrbarkeit auch für Rollstuhlnutzer im Gefälle gewährleisten, für die es keinen Gehweg gibt. Auch müssen die Belange der Radfahrer berücksichtigt werden.

 

Ziel bleibe, den derzeit vorhandenen Kfz-Verkehr zum Strandbad weitestgehend zu reduzieren. Dazu werde die Verwaltung prüfen, inwieweit über Verkehrszeichen oder Hinweisschilder im Vorfeld ab der Großen Parower Straße verdeutlicht werden könne, dass der Weg zum Strandbad keine Zufahrt für Strandbesucher sei.

 

 

Auf eine Aussprache wird verzichtet.