Anfrage:
Welche Möglichkeiten
sieht die Hansestadt, auf die Einhaltung der Verkehrsberuhigung vom
Casper-David-Friedrich-Weg bis zum Strandbad zu achten bzw. diese mit
zusätzlichen verkehrsberuhigenden Mitteln durchzusetzen?
Herr Bogusch
beantwortet die Frage wie folgt:
Über die Zuwegung
zum Strandbad ab Casper-David-Friedrich-Weg sei nicht nur das Strandbad zu Fuß
oder mit dem Fahrrad erreichbar. Gleichzeitig werden die Erreichbarkeit
privater Grundstücke, wie des HELIOS Hanseklinikum mit Stellplätzen,
Hubschrauberlandeplatz und Müllentsorgungsflächen sowie die Erreichbarkeit des
Anglerhafens und auch der öffentlichen Behindertenstellplätze für das Strandbad
gesichert. Mit Ausbau der Zuwegung und der damit deutlichen Verbesserung der
Oberfläche würden Konflikte dieser „Mehrfachnutzung“ leider deutlich.
Entsprechend aller
Anforderungen wurde 2017 die Zuwegung als verkehrsberuhigter Bereich bereits
mit einer Verkehrsflächenbreite von lediglich 3,00 m bis 4,00 m ausgebaut. Der
Einmündungsbereich mit durchgehender Aufpflasterung betone den Übergang in den
verkehrsberuhigten Bereich baulich, das Parken sei nur auf den
Behindertenstellplätzen erlaubt.
Trotzdem entspreche
das Fahrverhalten nicht immer den vorgeschriebenen Vorschriften. Die
Verkehrsberuhigung werde nicht eingehalten und es werde widerrechtlich geparkt.
Bauliche Maßnahmen, wie Bodenschwellen, müssten immer unter anderem eine
sichere Befahrbarkeit auch für Rollstuhlnutzer im Gefälle gewährleisten, für
die es keinen Gehweg gibt. Auch müssen die Belange der Radfahrer berücksichtigt
werden.
Ziel bleibe, den
derzeit vorhandenen Kfz-Verkehr zum Strandbad weitestgehend zu reduzieren. Dazu
werde die Verwaltung prüfen, inwieweit über Verkehrszeichen oder
Hinweisschilder im Vorfeld ab der Großen Parower Straße verdeutlicht werden
könne, dass der Weg zum Strandbad keine Zufahrt für Strandbesucher sei.
Auf eine Aussprache
wird verzichtet.