Anfrage:
1. Welche
langfristigen Verträge über Dienstleistungen mit einer Laufzeit von mehr als fünf
Jahren bestehen derzeit und wie geht die Stadtverwaltung mit diesen Verträgen
um?
2. An welchen der unter Punkt 1 genannten Verträge hat der
wegen Vorteilsnahme verurteilte
ehemalige Mitarbeiter mitgewirkt und in welcher Weise wurden oder werden diese Verträge im Hinblick auf
mögliche Unregelmäßigkeiten gesondert geprüft?
3. Bestehen
Dienstleistungsverträge zwischen der Hansestadt Stralsund und Firmen, für die
der ebenfalls wegen Korruption verurteilte Geschäftsführer der Reinigungsfirma
tätig war?
Falls ja, wie wird die Hansestadt mit diesen Verträgen umgehen, nachdem es
inzwischen zu einer Verurteilung gekommen ist?
Herr
Tuttlies beantwortet die
Anfrage wie folgt:
Zu 1.)
Es
bestünden neben den bereits bekannten Verträgen zur Reinigung noch Verträge zur
Wartung von Einbruchmelde-, Brandmelde-, Rauchwarn-, Rauchdruckanlagen,
Löschtechnik, Aufzügen, Liften, Rauchschutztüren, Verträge zur
Notrufaufschaltung Feuerwehr, Verträge über Wach- und Sicherheitsleistungen,
Einkauf von Hausmeisterdiensten, Belieferung mit Sanitär- und Reinigungsbedarf,
zur datenschutzrechtlichen Entsorgung von Akten (Kassation) sowie weiterer
Einzelverträge z.B. Bewirtschaftung des Strandbades oder Übernahme der
Wasserrettung im Strandbad. Insgesamt würden 385 Verträge dieser Art bearbeitet.
Die
Laufzeiten bei diesen Verträgen seien sehr unterschiedlich; von einer
jährlichen über mehrjährige Laufzeiten oder zum Teil mehr als 5 Jahre. Dies
habe zum Teil mit Gewährleistungsfragen aus Investitionsmaßnahmen oder
ähnlichen Maßnahmen zu tun.
Unbefristete
Verträge würden einer stetigen Kontrolle unterliegen und seien bisher z.B.
unter Anpassung an Tariflohnerhöhungen fortgeführt worden, insbesondere um die
günstigen Konditionen beizubehalten.
Zu 2.)
Aus
seiner Sicht könne eine Mitwirkung des damaligen Abteilungsleiters nicht sicher
ausgeschlossen werden. Vertragsabschlüsse aus den Jahren ab 2012 unterstanden
für den Bereich ZGM jedoch der eigenen Verantwortung. Unregelmäßigkeiten möchte
er an dieser Stelle ausschließen.
Zur
Prüfung von Unregelmäßigkeiten in der Entstehung von Verträgen insbesondere für
den Bereich Schule und Sport wären, soweit diese denn dokumentiert wurden,
Unterlagen notwendig, welche gegenwärtig noch immer durch die
Staatsanwaltschaft beschlagnahmt seien.
Zu 3.)
Die Firmenbeteiligungen
seien unübersichtlich. Es gebe aber definitiv neben den Reinigungsfirmen zu
einer weiteren Firma, der Fa.
Hausmeisterservice 'Am Sund' GmbH, Geschäftsbeziehungen.
Es
müsse auch an dieser Stelle gesagt werden, dass die Person, auf welche die
Fragestellung abzielt, nicht mehr Geschäftsführer aller benannten Firmen sei.
Nach
Rückfrage beim Amtsgericht Stralsund existiere mit Stand vom 04.07.2017 kein
rechtskräftiges Urteil im bekannten Korruptionsprozess. Mithin sei eine
angeführte Verurteilung noch ausstehend.
Liegt
ein Urteil vor, könne auch die Verwaltung Rückschlüsse auf die künftige
Verfahrensweise ziehen.
Im
Bereich der Reinigungsverträge würden entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses
2017-VI-02-0552 sämtliche Verträge gekündigt werden. Die Neuausschreibung werde
parallel vorbereitet. Über die einzelnen Verfahrensschritte werde Herr Tuttlies
im Fachausschuss berichten.
Für die
Hausmeisterserviceleistungen könnte ein analoges Verfahren durchgeführt werden.
Herr
von Bosse erfragt, an welchen Verträgen der ehemalig Abteilungsleiter beteiligt
gewesen und ob bei diesen Verträgen die Notbremse gezogen worden sei.
Herr
Tuttlies bekräftigt, dass es grundsätzlich zum Aufgabengebiet des
Abteilungsleiters gehöre, solche Verträge abzuschließen. Ab dem Jahr 2012 habe
er selbst diese Verträge abgeschlossen, somit könne eine negative Beteiligung
ab 2012 ausgeschlossen werden. Für die Jahre davor sei eine negative
Beteiligung nicht auszuschließen.
Der
Präsident stellt die beantragte Aussprache wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
2017-VI-05-0629
Herr
von Bosse meint, dass eine Prüfung der Verträge, die durch den ehemaligen
Abteilungsleiter abgeschlossen wurden, doch möglich sein müsse.
Herr
Tuttlies wiederholt, dass die entsprechenden Akten noch bei der
Staatsanwaltschaft seien und somit keine Prüfung der Aktenlage erfolgen könne.
Einzig die langfristigen Verträge (SIC, DLRG, Verträge aus Hausmeisterdiensten)
aus dieser Zeit könnten geprüft werden und seien nachweisbar.
Herr
van Slooten kritisiert die Formulierung der Anfrage.
Herr
von Bosse fragt nach Methodiken, um zukünftig die Manipulation von Verträgen
auszuschließen.
Herr
Tuttlies verweist auf das förmliche
Ausschreibungsverfahren. Außerdem seien die meisten Verträge zeitlich
befristet.
Herr
Suhr meint, dass es genügend Hinweise gebe, um die Verträge intern zu
überprüfen.
Herr
Laack erfragt, ob es in der Stadt ein Qualitätsmanagement gebe.
Herr
Tuttlies sieht diesbezüglich keine Notwendigkeit, wenn die gesetzlichen
Vorgaben eingehalten werden.