Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.            Welche langfristigen Verträge über Dienstleistungen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen derzeit und wie geht die Stadtverwaltung mit diesen Verträgen um?

2.            An welchen der unter Punkt 1 genannten Verträge hat der wegen Vorteilsnahme        verurteilte ehemalige Mitarbeiter mitgewirkt und in welcher Weise wurden oder       werden diese Verträge im Hinblick auf mögliche Unregelmäßigkeiten gesondert               geprüft?

3.            Bestehen Dienstleistungsverträge zwischen der Hansestadt Stralsund und Firmen, für die der ebenfalls wegen Korruption verurteilte Geschäftsführer der Reinigungsfirma tätig war?
Falls ja, wie wird die Hansestadt mit diesen Verträgen umgehen, nachdem es inzwischen zu einer Verurteilung gekommen ist?

Herr Tuttlies beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Es bestünden neben den bereits bekannten Verträgen zur Reinigung noch Verträge zur Wartung von Einbruchmelde-, Brandmelde-, Rauchwarn-, Rauchdruckanlagen, Löschtechnik, Aufzügen, Liften, Rauchschutztüren, Verträge zur Notrufaufschaltung Feuerwehr, Verträge über Wach- und Sicherheitsleistungen, Einkauf von Hausmeisterdiensten, Belieferung mit Sanitär- und Reinigungsbedarf, zur datenschutzrechtlichen Entsorgung von Akten (Kassation) sowie weiterer Einzelverträge z.B. Bewirtschaftung des Strandbades oder Übernahme der Wasserrettung im Strandbad. Insgesamt würden 385 Verträge dieser Art bearbeitet.

Die Laufzeiten bei diesen Verträgen seien sehr unterschiedlich; von einer jährlichen über mehrjährige Laufzeiten oder zum Teil mehr als 5 Jahre. Dies habe zum Teil mit Gewährleistungsfragen aus Investitionsmaßnahmen oder ähnlichen Maßnahmen zu tun.

Unbefristete Verträge würden einer stetigen Kontrolle unterliegen und seien bisher z.B. unter Anpassung an Tariflohnerhöhungen fortgeführt worden, insbesondere um die günstigen Konditionen beizubehalten.

 

Zu 2.)

Aus seiner Sicht könne eine Mitwirkung des damaligen Abteilungsleiters nicht sicher ausgeschlossen werden. Vertragsabschlüsse aus den Jahren ab 2012 unterstanden für den Bereich ZGM jedoch der eigenen Verantwortung. Unregelmäßigkeiten möchte er an dieser Stelle ausschließen.

Zur Prüfung von Unregelmäßigkeiten in der Entstehung von Verträgen insbesondere für den Bereich Schule und Sport wären, soweit diese denn dokumentiert wurden, Unterlagen notwendig, welche gegenwärtig noch immer durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt seien.

 

Zu 3.)

Die Firmenbeteiligungen seien unübersichtlich. Es gebe aber definitiv neben den Reinigungsfirmen zu einer weiteren Firma, der Fa. Hausmeisterservice 'Am Sund' GmbH, Geschäftsbeziehungen.

Es müsse auch an dieser Stelle gesagt werden, dass die Person, auf welche die Fragestellung abzielt, nicht mehr Geschäftsführer aller benannten Firmen sei.

 

Nach Rückfrage beim Amtsgericht Stralsund existiere mit Stand vom 04.07.2017 kein rechtskräftiges Urteil im bekannten Korruptionsprozess. Mithin sei eine angeführte Verurteilung noch ausstehend.

Liegt ein Urteil vor, könne auch die Verwaltung Rückschlüsse auf die künftige Verfahrensweise ziehen.

 

Im Bereich der Reinigungsverträge würden entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses 2017-VI-02-0552 sämtliche Verträge gekündigt werden. Die Neuausschreibung werde parallel vorbereitet. Über die einzelnen Verfahrensschritte werde Herr Tuttlies im Fachausschuss berichten.

Für die Hausmeisterserviceleistungen könnte ein analoges Verfahren durchgeführt werden.

 

Herr von Bosse erfragt, an welchen Verträgen der ehemalig Abteilungsleiter beteiligt gewesen und ob bei diesen Verträgen die Notbremse gezogen worden sei.

 

Herr Tuttlies bekräftigt, dass es grundsätzlich zum Aufgabengebiet des Abteilungsleiters gehöre, solche Verträge abzuschließen. Ab dem Jahr 2012 habe er selbst diese Verträge abgeschlossen, somit könne eine negative Beteiligung ab 2012 ausgeschlossen werden. Für die Jahre davor sei eine negative Beteiligung nicht auszuschließen.

 

Der Präsident stellt die beantragte Aussprache wie folgt zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

 

2017-VI-05-0629

 

Herr von Bosse meint, dass eine Prüfung der Verträge, die durch den ehemaligen Abteilungsleiter abgeschlossen wurden, doch möglich sein müsse.

 

Herr Tuttlies wiederholt, dass die entsprechenden Akten noch bei der Staatsanwaltschaft seien und somit keine Prüfung der Aktenlage erfolgen könne. Einzig die langfristigen Verträge (SIC, DLRG, Verträge aus Hausmeisterdiensten) aus dieser Zeit könnten geprüft werden und seien nachweisbar.

 

Herr van Slooten kritisiert die Formulierung der Anfrage.

 

Herr von Bosse fragt nach Methodiken, um zukünftig die Manipulation von Verträgen auszuschließen.

 

Herr Tuttlies verweist auf das förmliche  Ausschreibungsverfahren. Außerdem seien die meisten Verträge zeitlich befristet.

 

Herr Suhr meint, dass es genügend Hinweise gebe, um die Verträge intern zu überprüfen.

 

Herr Laack erfragt, ob es in der Stadt ein Qualitätsmanagement gebe.

 

Herr Tuttlies sieht diesbezüglich keine Notwendigkeit, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.