Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Welche Planungen bestehen derzeit seitens, bzw. nach Kenntnis der Stadtverwaltung bezüglich eines Parkhausneubaus im Bereich Heilgeiststraße/ Mönchstraße?
  2. Für welche Nutzergruppen ist das Projekt vorgesehen bzw. ist geplant, dort ausschließlich oder größtenteils Anwohnerparkplätze zu schaffen?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Mit dem Eigentumsübergang des Grundstücks Mönchstraße 51, das bisher als Parkplatz genutzt werde, in das Treuhandsondervermögen sei in Kürze zu rechnen. Damit wäre der Weg für die anschließende Vermarktung und Bebauung gemäß Rahmenplan Altstadt frei.

 

Für eine öffentliche Ausschreibung würden zurzeit die städtebaulichen Rahmen-bedingungen zusammengestellt. Da es sich um drei Bauparzellen handele, bestehe grundsätzlich die Chance einer intelligenten Stellplatzlösung, die ohne eine weitgehende Versiegelung der Hoffläche oder Zerstörung des Bodendenkmals durch eine Tiefgarage auskomme. Ein Lösungsansatz könnte die Nutzung einer Parzelle als Quartiersgarage, ausschließlich für Anwohner, sein.

 

Eine solche Quartiersgarage wäre nur durch einen privaten Vorhabenträger als Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zu realisieren, das vorrangig das städtebauliche und architektonische Einfügen in den Bebauungszusammenhang gewährleisten müsse. Inwieweit eine solche Lösung tatsächlich wirtschaftlich realisierbar sei, werde sich erst im Rahmen einer künftigen Ausschreibung mit Sicherheit klären lassen.

 

Herr Suhr erfragt, wie weit die Überlegungen und Pläne für eine Quartiersgarage seien.

 

Herr Wohlgemuth erläutert, dass es diesbezüglich in den vergangenen Jahren schon Überlegungen und Vorprüfungen an verschiedenen Standorten gegeben habe. Daraus ergeben sich Rückschlüsse zur Machbarkeit in der Mönchstraße.

                                                                                                                                                                           

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.