Anfrage:
- Welche Planungen bestehen derzeit seitens, bzw. nach Kenntnis der
Stadtverwaltung bezüglich eines Parkhausneubaus im Bereich Heilgeiststraße/
Mönchstraße?
- Für welche Nutzergruppen ist das Projekt vorgesehen bzw. ist
geplant, dort ausschließlich oder größtenteils Anwohnerparkplätze zu
schaffen?
Herr Wohlgemuth beantwortet die
Anfrage wie folgt:
Mit dem Eigentumsübergang des
Grundstücks Mönchstraße 51, das bisher als Parkplatz genutzt werde, in das
Treuhandsondervermögen sei in Kürze zu rechnen. Damit wäre der Weg für die
anschließende Vermarktung und Bebauung gemäß Rahmenplan Altstadt frei.
Für eine öffentliche Ausschreibung
würden zurzeit die städtebaulichen Rahmen-bedingungen zusammengestellt. Da es
sich um drei Bauparzellen handele, bestehe grundsätzlich die Chance einer
intelligenten Stellplatzlösung, die ohne eine weitgehende Versiegelung der
Hoffläche oder Zerstörung des Bodendenkmals durch eine Tiefgarage auskomme. Ein
Lösungsansatz könnte die Nutzung einer Parzelle als Quartiersgarage,
ausschließlich für Anwohner, sein.
Eine solche Quartiersgarage wäre
nur durch einen privaten Vorhabenträger als Bestandteil eines Gesamtkonzeptes
zu realisieren, das vorrangig das städtebauliche und architektonische Einfügen
in den Bebauungszusammenhang gewährleisten müsse. Inwieweit eine solche Lösung
tatsächlich wirtschaftlich realisierbar sei, werde sich erst im Rahmen einer
künftigen Ausschreibung mit Sicherheit klären lassen.
Herr Suhr erfragt, wie weit die
Überlegungen und Pläne für eine Quartiersgarage seien.
Herr Wohlgemuth erläutert, dass es
diesbezüglich in den vergangenen Jahren schon Überlegungen und Vorprüfungen an
verschiedenen Standorten gegeben habe. Daraus ergeben sich Rückschlüsse zur
Machbarkeit in der Mönchstraße.
Auf die beantragte Aussprache wird
verzichtet.