Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wie viele Quadratmeter Grünfläche bewirtschaftet die Hansestadt Stralsund im gesamten Stadtgebiet.

 

2.       Wie viele Grünflächen davon sind fremdvergeben und an welche Firmen.

 

3.       Wie kann die Hansestadt Stralsund zukünftig eine stabile Qualität der Grünflächenbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet gewährleisten?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.

Die Hansestadt Stralsund, die Abt. Straßen und Stadtgrün, unterhalte insgesamt ca. 218 ha Grünflächen. Davon seien ca. 92 ha Grünanlagen wie z.B. Brunnenaue, Wulflamufer und Schillanlage sowie wohnungsnahe öffentliche Grünflächen, auch Wohngrün genannt.

Die anderen Flächen umfassen historische Friedhöfe, Rand- und Abschirmgrün, Ausgleichsflächen, Stadtwald und waldartige Flächen.

 

zu 2.

Bei den Grünflächen würden ca. 57 ha von Fremdfirmen gepflegt. Die Pflegeleistungen würden jeweils für die Dauer von einem Jahr gemäß Vergaberichtlinie ausgeschrieben. Gegenwärtig seien die folgenden Firmen mit der Grünpflege beauftragt:

 

-        allrein Dienstleistung GmbH & Co. KG

-        IBR Industrie- und Büroreinigungsgesellschaft mbH

-        OC Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung GmbH, Stralsund

-        Hausmeisterservice Barkhau, Hohendorf

-        Hausmeisterservice Leewe, Stralsund

 

zu 3.

Eine stabile Qualität der Grünflächenbewirtschaftung städtischer Grünflächen bleibe sichergestellt über die Sicherung der benötigten finanziellen Mittel für die Pflege und Unterhaltung, durchgeführt sowohl durch die Abt. Straßen und Stadtgrün als auch durch beauftragte Fremdfirmen, sowie die personelle Sicherung zur Durchführung der Pflege oder Verwaltung und Kontrolle beauftragter Fremdfirmen. Über neue innovative Ansätze werde nachgedacht.

 

Herr Riedel äußert sich kritisch zur Grünflächenbewirtschaftung am Stadtrand.

 

Herr Bogusch stellt klar, dass es für die verschiedenen Grünflächen unterschiedliche Qualitätsstandards gebe.

 

Der Präsident stellt die beantragte Aussprache wie folgt zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt